Der geplante Abriss von Gebäuden im „Kulturhof Kolonie 10“ in Berlin-Wedding ist vorerst gestoppt. Grund dafür ist der Schutz des Haussperlings (Passer domesticus), wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden hat.
Artenschutz contra Bauvorhaben
Das Grundstück an der Koloniestraße 10 soll in ein Studentenwohnheim umgewandelt werden. Dazu müssten bestehende Remisen, Garagen und Werkstätten abgerissen werden. Der begrünte Innenhof mit Ligusterhecken und Efeu bietet jedoch wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tierarten – insbesondere für Spatzen, die dort nisten.
Ein Naturschutzverband hatte einen Eilantrag gestellt, um den Abriss und die Beseitigung der Vegetation zu verhindern. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag statt: Die Bauarbeiten würden erhebliche Lärm- und Staubbelastungen verursachen, das Mikroklima verändern und damit die Spatzenpopulation gefährden.
Fehlendes Artenschutzkonzept als Problem
Ausschlaggebend für die Entscheidung war das Fehlen eines verbindlichen und ausreichenden Ausgleichskonzepts. Ohne eine solche Maßnahme bestehe das Risiko, dass Brut- und Ruhestätten der Spatzen unwiederbringlich verloren gehen.
Dieser Fall reiht sich in eine Reihe von Entscheidungen zum Schutz des Haussperlings ein. Bereits im November 2024 hatte das Verwaltungsgericht aus ähnlichen Gründen den Abriss von Gebäudeteilen im Jahn-Sportpark untersagt.
Rechtsweg und Konsequenzen
Der Eigentümer des Grundstücks kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Bis dahin bleibt der Abriss gestoppt – ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig artenschutzrechtliche Vorgaben bei Bauvorhaben sind.