Vor rund zwei Jahren erklärte die heutige SPD-Vorsitzende Saskia Esgen bei Twitter, die SPD werde den Einsatz von Staatstrojanern nicht unterstützen: „Ich lehne #Staatstrojaner in Händen der Dienste auch dann ab, wenn Berufsgeheimnisträger ausgeschlossen wären. Das geht einfach gar nicht.“ Morgen wird die SPD nun – wenig überraschend – gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und CSU den Einsatz genau dieser Staatstrojaner durch alle Geheimdienste in Deutschland sowie die Polizei beschließen.
Die Regierungsparteien schwächen damit ausdrücklich die öffentliche und private IT-Sicherheit, indem sie die Nutzung von Sicherheitslücken fortan zu einer gesetzlich gewünschten Methode erheben. Der Bundespolizei soll zudem erlaubt werden, Staatstrojaner auch gegen Personen einzusetzen, die noch gar keine Straftaten begangen haben. Die Gesetze, die in Fachkreisen schon heute durchweg als offensichtlich verfassungswidrig eingeordnet werden, sollen morgen im Bundestag beschlossen werden.
Der Begriff „Staatstrojaner“ bezeichnet spezielle Überwachungs-Software, mit der IT-Geräte wie Smartphones infiziert und dann unbemerkt ausgelesen werden können. Die als „großer Staatstrojaner“ bezeichnete Online-Durchsuchung soll sämtliche Daten eines Geräts durchsuchen und ausleiten können. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung („kleiner Staatstrojaner“, „Quellen-TKÜ“) wurde durch das Bundesverfassungsgericht bereits auf laufende Kommunikation beschränkt.
Vor vier Jahren, kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestags, hat die damalige Große Koalition den Staatstrojaner auf alle Polizeibehörden und eine ausufernde Liste an Straftaten ausgeweitet. Auf dieser Basis leitet die Polizei derzeit auch gespeicherte Kommunikation aus. Fachkreise halten eine solche „Quellen-TKÜ plus“ für verfassungswidrig.
Letzte Woche hat eine breite Allianz von Chaos Computer Club bis Google und Facebook dagegen protestiert, da allgemein davon auszugehen ist, dass der Einsatz von Staatstrojanern zu einem staatlich subventionierten Handel mit Sicherheitslücken führen wird und dadurch insbesondere auch die Sicherheit hochpersönlicher IT-Geräte wie Smartphones akut bedroht ist – denn Sicherheitslücken werden nicht nur von Geheimdiensten und der Polizei genutzt.