: : Streit um Eigentum an einem durch Embryotransfer geborenen Fohlen

Der Fall, der vor den Gerichten in Niedersachsen verhandelt wurde, illustriert die juristische Komplexität im Zusammenhang mit modernen Reproduktionsmethoden im Tierrecht. Im Mittelpunkt stand die Frage, wem das Eigentum an einem Hengstfohlen zusteht, das durch Embryotransfer geboren wurde – dem ursprünglichen Eigentümer der genetischen Eltern oder dem Eigentümer der gebärenden Leihstute.

Hintergrund: Embryotransfer und Eigentumsstreit

Der Kläger, ein Pferdebesitzer aus dem Münsterland, hatte eine genetisch wertvolle Stute (X) künstlich besamen lassen. Der Embryo wurde entnommen und in eine Leihstute (Y) eingesetzt, die der Kläger von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemietet hatte. Nachdem der Transfer zunächst als erfolglos galt, wurde die Leihstute Y an die GbR zurückgegeben. Diese verkaufte die Stute daraufhin an die Beklagte.

Später stellte sich heraus, dass die Leihstute doch trächtig war und ein Hengstfohlen gebar. Der Kläger verlangte die Herausgabe des Fohlens, da es genetisch von seiner Stute stamme. Die Beklagte hingegen argumentierte, dass sie als Eigentümerin der gebärenden Leihstute auch das Eigentum an deren Nachkommen erworben habe.

Gerichtsurteile: Eigentum an der Leihstute entscheidet

Das Landgericht Aurich wies die Klage des Klägers ab. Es argumentierte, dass gemäß § 953 BGB das Eigentum an „Erzeugnissen“ eines Tieres grundsätzlich dem Eigentümer des Muttertieres zusteht. Da die Beklagte Eigentümerin der Leihstute Y war, wurde ihr auch das Eigentum an dem Fohlen zugesprochen.

In der Berufung bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) diese Entscheidung. Der 8. Zivilsenat stellte fest, dass der Embryo durch den Transfer in die Leihstute rechtlich untrennbar mit dieser verbunden wurde. Mit dem Verkauf der Stute ging das Eigentum am Embryo und damit auch am geborenen Fohlen auf die Beklagte über.

Relevanz für die Praxis

Dieser Fall zeigt die Herausforderungen, die sich aus dem Zusammenspiel von traditionellem Zivilrecht und modernen tiermedizinischen Verfahren ergeben. Die Eigentumsfrage bei Embryotransfers erfordert ein präzises Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und ihrer praktischen Anwendung. Insbesondere für Pferdezüchter und Eigentümer genetisch wertvoller Tiere sind solche Urteile von hoher Bedeutung.

Rechtsanwalt Nils Michael Becker, spezialisiert auf Tierrecht, steht Mandanten bei vergleichbaren Fällen mit umfassender Expertise zur Seite. Die rechtliche Absicherung bei der Nutzung moderner Reproduktionsmethoden im Tierbereich kann durch frühzeitige Beratung erheblich verbessert werden, um Streitigkeiten wie im vorliegenden Fall zu vermeiden.

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