: : Streit um Hund nach Trennung – Wem gehört das Haustier wirklich?

Hunde nach Trennung – die schwierige Rechtslage

Eine Trennung ist nicht nur emotional belastend, sondern führt häufig auch zu komplizierten Streitigkeiten um gemeinsame Haustiere. Anders als viele Menschen annehmen, gibt es in Deutschland kein geregeltes Umgangsrecht für Tiere, vergleichbar mit den Regelungen für Kinder. Hunde gelten juristisch gesehen als Sache (§ 90a BGB), wodurch die Auseinandersetzungen meist nach eigentumsrechtlichen Grundsätzen gelöst werden. Hierdurch entstehen oft hartnäckige und emotional belastende Streitigkeiten, besonders wenn beide Ex-Partner sich stark an das Tier gebunden fühlen.

Schutzvertrag – Wer ist rechtlich Eigentümer?

Immer wieder herrscht Unklarheit darüber, wer Eigentümer eines Hundes ist, wenn bei der Anschaffung ein Schutzvertrag geschlossen wurde. Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist nicht zwangsläufig derjenige Eigentümer, dessen Name im Schutzvertrag steht. Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um eine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Tierschutzverein, welche zum Beispiel Weitergabeverbote, Haltungsbedingungen oder Schutzgebühren regelt. Der Schutzvertrag allein begründet aber nicht automatisch das Eigentum. Das Eigentum entsteht gemäß dem sogenannten Abstraktionsprinzip erst durch eine gesonderte dingliche Übereignung (§ 929 Satz 1 BGB).

Ein häufiger Fehler ist, die vertragliche Ebene (Kauf- oder Schutzvertrag) mit der Eigentumsebene zu vermischen. Während ein Schutzvertrag bestimmte Pflichten regelt, bleibt die Eigentumsfrage davon unabhängig. Eigentümer des Hundes ist derjenige, dem das Tier wirksam übereignet wurde, also wer das Tier in Besitz genommen und vom vorherigen Eigentümer als neuer Eigentümer akzeptiert wurde. Dies kann auch stillschweigend erfolgen, muss aber eindeutig feststellbar sein.

Beweisprobleme – Eigentum nachweisen bei gemeinsamer Haltung

Nach Trennungen gestaltet sich die Nachweisbarkeit des Eigentums meist schwierig, da in der Regel beide Partner das Tier gepflegt, gefüttert und finanziert haben. Wenn zudem einer der Partner nachweislich über einen längeren Zeitraum alleinigen Besitz am Hund hatte – beispielsweise weil das Tier nach der Trennung zunächst bei diesem verblieb – entsteht eine sogenannte Eigentumsvermutung (§ 1006 BGB) zugunsten des Besitzers. In diesem Fall muss derjenige, der Anspruch auf das Tier erhebt, konkret beweisen, dass ihm das Eigentum zusteht.

Für die gerichtliche Klärung kommt es entscheidend darauf an, wer nachweislich Eigentümer ist. Hilfreich hierfür sind Belege über Zahlung des Kaufpreises, Schutzgebühren, Tierarztkosten, Versicherungen, Futter oder die Anmeldung der Hundesteuer. Entscheidend ist dabei nicht allein die Anzahl der Rechnungen, sondern deren Aussagekraft hinsichtlich des Eigentumsübergangs. Die bloße Anmeldung zur Hundesteuer oder das Abschließen einer Versicherung begründet noch nicht automatisch Eigentum, wird aber im Streitfall als Indiz gewertet.

Was passiert, wenn einer behauptet, der Hund sei geschenkt?

In der Praxis treten immer wieder Streitfälle auf, in denen ein Partner behauptet, das Tier sei ihm geschenkt worden. Eine Schenkung setzt jedoch voraus, dass tatsächlich ein ausdrücklicher oder zumindest konkludenter Schenkungswille vorhanden war (§ 516 BGB). Diese Behauptung muss derjenige beweisen, der sich darauf beruft. Kann er dies nicht, bleibt es bei der ursprünglichen Eigentumsverteilung. Ein häufiges Missverständnis ist, dass allein durch emotionale Verbundenheit oder gemeinsame Abholung bereits eine Schenkung angenommen wird – das ist rechtlich nicht haltbar. Gerade wenn im Schutzvertrag ausdrücklich eine bestimmte Person als Vertragspartner genannt wurde, spricht dies gegen eine Schenkung an die andere Person, solange keine eindeutigen Gegenbeweise vorliegen.

Gibt es ein Besuchs- oder Umgangsrecht für Hunde?

Anders als bei Kindern gibt es im deutschen Rechtssystem kein explizites Umgangsrecht mit Haustieren. Dennoch können Parteien eine einvernehmliche Umgangsregelung vertraglich festlegen. Ein gerichtliches Recht auf Umgang wird aber regelmäßig abgelehnt, da Tiere juristisch weiterhin Sachen sind. Zwar erkennen einzelne Gerichte inzwischen die emotionale Bindung zu Haustieren an und ermöglichen vereinzelte außergerichtliche Vereinbarungen oder Mediationslösungen, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch darauf.

Empfehlungen für die Praxis – Klagen oder Einigung?

Die Entscheidung, vor Gericht zu gehen, sollte gut überlegt sein, da Verfahren um Haustiere häufig emotional und kostspielig sind. Rechtlich gesehen bestehen Chancen auf Herausgabe, wenn eindeutige Eigentumsnachweise vorliegen. Ohne klare Nachweise bleibt die gerichtliche Auseinadersetzung jedoch mit Risiken verbunden. In der Praxis bewähren sich eher außergerichtliche Einigungen oder Mediationen, bei denen die Parteien unter neutraler Moderation eine gemeinsame Lösung erarbeiten.

Insbesondere sollten emotionsgeladene Streitigkeiten vermieden werden. Drohungen, Druck oder emotionale Manipulationen führen erfahrungsgemäß eher dazu, dass sich die Fronten verhärten und eine gütliche Einigung unmöglich wird. Gerade in Situationen, wo bereits Verwandte oder Dritte in die Diskussion eingreifen, verschlechtert sich die Aussicht auf eine Einigung erheblich.

Wie kann man das Eigentum eindeutig sichern?

Um in Zukunft Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei Anschaffung eines Haustieres möglichst klare Vereinbarungen zu treffen und schriftlich festzuhalten, wer Eigentümer sein soll. Neben dem Schutzvertrag empfiehlt sich eine gesonderte, schriftliche Übereignungserklärung, in der ausdrücklich festgehalten wird, wer Eigentümer ist oder im Fall einer Trennung Eigentümer bleiben soll. Wer solche Vereinbarungen versäumt, muss später erhebliche Mühen aufwenden, um sein Eigentum nachzuweisen.

Fazit – Eigentum am Hund sorgfältig dokumentieren

Im Streitfall um Hunde gilt: Nicht derjenige, der emotional am stärksten gebunden ist, gewinnt vor Gericht, sondern derjenige, der das Eigentum klar beweisen kann. Schutzverträge allein reichen hierfür nicht aus, vielmehr zählen eindeutige Belege für die Eigentumsübertragung. Ein klärendes Gespräch unter juristischer Begleitung kann helfen, rechtliche Risiken abzuwägen und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld. Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“

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