Streit um Mil­lionen-Buß­geld gegen Deut­sche Wohnen geht in nächste Runde

Fortdauernder Rechtsstreit um Datenschutzverletzung

Die Auseinandersetzung um das von der Berliner Datenschutzbehörde gegen die Deutsche Wohnen SE verhängte Millionen-Bußgeld nimmt eine neue Wendung. Das Kammergericht Berlin hat das Verfahren an das Landgericht Berlin zurückverwiesen, wie aus einem Urteil vom 21. Januar 2024 hervorgeht. Diese Entwicklung folgt auf eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der sich mit dem Bußgeldbescheid von 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auseinandersetzte. Der Fall rückt die Frage in den Mittelpunkt, inwieweit Immobilienunternehmen Daten ihrer Mieter speichern dürfen, insbesondere im Hinblick auf die regelmäßige Löschung nicht mehr benötigter Daten.

Der Ursprung des Konflikts geht auf November 2019 zurück, als die damalige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, das Bußgeld gegen Deutsche Wohnen verhängte. Interessant ist, dass das Landgericht Berlin den Bußgeldbescheid zunächst einstellte, da keine konkret verantwortliche Person für den Verstoß benannt wurde. Dies führte zu einer Berufung und der Beteiligung des EuGH, der wichtige Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen traf.

Komplexe Rechtslage und zukünftige Entwicklungen

Ein bedeutendes Urteil des EuGH stellte fest, dass Datenschutzbehörden Bußgelder verhängen dürfen, auch ohne eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Leitungsperson festgestellt zu haben. Jedoch betonten die Richter, dass ein Bußgeld nur bei nachweislich „schuldhaftem“ Verhalten – also vorsätzlich oder zumindest fahrlässig – gerechtfertigt ist. Die aktuelle Berliner Datenschutzbeauftragte, Meike Kamp, behauptet, die Deutsche Wohnen SE habe vorsätzlich gehandelt, eine Behauptung, die das Unternehmen bestreitet.

Die Anwälte der Deutsche Wohnen SE, vertreten durch die Kanzlei Latham & Watkins LLP, prognostizieren eine langwierige Fortsetzung des Verfahrens, die bis zu fünf Jahre dauern könnte. Sie erwarten, dass der Fall erneut vor dem EuGH verhandelt wird, insbesondere im Hinblick auf die wesentlichen Fragen des Datenschutzes, wie die angemessene Löschung und Archivierung von Daten.

Im Gegensatz dazu erwartet die Berliner Datenschutzbeauftragte Kamp eine baldige Entscheidung des Landgerichts, da der EuGH bereits die wesentlichen Rechtsfragen geklärt habe. Diese unterschiedlichen Perspektiven unterstreichen die Komplexität und Bedeutung des Falles, sowohl in Bezug auf die rechtlichen Feinheiten als auch auf die langfristigen Implikationen für Datenschutz und Unternehmensverantwortung.

Zusammenfassend steht dieser Fall exemplarisch für die Herausforderungen und Spannungen im Bereich des Datenschutzes. Die Entscheidungen, die in den kommenden Jahren getroffen werden, könnten weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Datenspeicherung und -verwaltung in der Immobilienbranche und darüber hinaus haben. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes wird dieser Fall zweifellos weiterhin von juristischer und öffentlicher Bedeutung sein.

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