Strengerer Umgang mit Waffenerlaubnissen bei Rechtsextremismus

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil vom 19. Februar 2024 (Az. 7 A 279/23) eine wichtige Entscheidung im Kontext von Waffenerlaubnissen und Rechtsextremismus getroffen. Demnach kann Personen, die rechtsextreme Vereinigungen unterstützen, der Waffenschein entzogen werden. Dies schließt auch die Teilnahme an kostenpflichtigen Rechtsrock-Konzerten ein. Diese Entscheidung unterstreicht die verschärften Maßnahmen gegenüber Personen, die verfassungsfeindlichen Aktivitäten nachgehen oder solche unterstützen.

Im konkreten Fall wurde einem Mann der „kleine Waffenschein“ entzogen, weil er laut Verfassungsschutz als „subkulturell geprägter Rechtsextremist“ eingestuft wurde. Diese Einstufung basierte auf seiner wiederholten Teilnahme am Festival „Schild & Schwert“, welches direkte Verbindungen zur verfassungsfeindlichen NPD hat. Dies verdeutlicht den engen Zusammenhang zwischen der Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen und der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Hinblick auf den Waffenbesitz.

Rechtsfolgen der Unterstützung rechtsextremer Vereinigungen

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c des Waffengesetzes (WaffG) wird Personen, die rechtsextreme Vereinigungen unterstützen, eine sogenannte Regelunzuverlässigkeit unterstellt. Diese gesetzliche Vermutung impliziert, dass diese Personen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe besitzen. Das Verwaltungsgericht wies die Behauptung des Klägers zurück, vom verfassungsfeindlichen Charakter des Festivals nichts gewusst zu haben. Das Gericht betonte die offenkundige Verbindung des Festivals zur NPD und die entsprechende öffentliche Wahrnehmung, welche die Unwissenheitsbehauptung des Klägers unglaubwürdig machten.

Die Entscheidung des Gerichts, die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, basierte auf der mehrfachen und kostenpflichtigen Teilnahme des Klägers an dem Festival. Dies wurde als deutliche Unterstützung einer rechtsextremen Vereinigung gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, stellt jedoch einen Präzedenzfall dar, der die juristischen Konsequenzen von Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen im Kontext des Waffenrechts verdeutlicht.

Zusammenfassend spiegelt dieses Urteil eine zunehmende Härte und Wachsamkeit in Bezug auf den Umgang mit Waffenerlaubnissen wider, insbesondere wenn es um die Unterstützung oder Verbindung zu rechtsextremen Gruppierungen geht. Es signalisiert eine klare Botschaft an die Öffentlichkeit über die Ernsthaftigkeit, mit der solche Fälle behandelt werden, und könnte zukünftig als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen.

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