EuGH: Facebook muss Beleidigungen löschen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Online-Dienste wie Facebook dazu verpflichtet werden können, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen.

Voraussetzung soll sein, dass die Beleidigungen automatisiert gefunden werden können und ein entsprechendes Urteil vorliegt, dass die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Beiträge bestätigt. Das klingt einfach, dürfte es in der Praxis aber in vielen Fällen nicht sein: Allein die Voraussetzung, dass ein entsprechendes Urteil zuvor die Rechtswidrigkeit festzustellen hat, ist in der Praxis ein großes Problem für Betroffene, die sich aufwändige Verfahren nicht leisten können.

Die automatisierte Suche nach Beleidigungen dürfte zudem das Risiko von Fehlentscheidungen erhöhen. So könnten auch Beiträge von Löschungen oder Sperrungen betroffen sein, die gar nicht zum konkreten Fall passen.

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