Tagesnotizen vom 14.10.2019

Die Zeitschrift c’t hat diverse hässliche Mängel in einer beliebten und auch von deutschen Krankenversicherungen empfohlenen „Gesundheits-App“ offengelegt. Die App „Ada“ verschickte – bis zu einem jetzt eilig eingeschobenen Update – ungefragt Daten unter anderem an Facebook, wodurch sensible Informationen über die Nutzer offengelegt wurden. Die Nutzer hatten keine Chance, das zu entdecken: Denn die Datenverarbeitung fand bereits statt, bevor die Nutzer um ihr Einverständnis gefragt wurden.

Eine Entscheidung des Amtsgerichts Bochum zeigt aktuell nochmal auf, dass Verstöße gegen den Datenschutz nicht automatisch zu Schadensersatz für den Betroffenen führen. Zwar sind entsprechende Ansprüche grundsätzlich in der DSGVO verankert (Art. 82 Abs.1 DSGVO) und ein Verantwortlicher hat einen Entlastungsbeweis (Art. 82 Abs. 3 DSGVO) zu führen, wenn ihm ein Schaden durch einen Datenschutzverstoß nachgewiesen werden kann. Genau da aber liegt das Problem: Für den Schaden ist der Anspruchsteller beweisbelastet und wird damit nicht immer Erfolg haben.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht sich nach dem Anschlag von Halle zu Recht genötigt, vor Einschränkungen des Datenschutzes zu warnen. Denn damit gingen regelmäßig auch erhebliche Einschränkungen der Grundrechte einher.

Die Initiative „Datenschutz geht zur Schule“ feiert zehnjähriges Jubiläum und ist aus diesem Anlaß beim Podcast der Datenschutz-Praxis zu Gast.

Heise verhilft der Werbung der Sparda-Bank zu mehr Verbreitung, die für Kunden in Sachen Hausfinanzierung zwei NFC-Chips in Form von Bio-Implantaten als Geschenk anbietet. Immerhin erfahren die Leser, warum sowas möglicherweise eine schlechte Idee ist.

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