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Das wird kein Spaß: Datenschutzkonferenz äußert sich zu Cookies und Tracking 8Seats

Das wird kein Spaß: Datenschutzkonferenz äußert sich zu Cookies und Tracking

Die Datenschutzkonferenz, also die Versammlung der höchsten Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Landes, hat sich in einem Positionspapier überraschend eindeutig zum Einsatz von Cookies und Tracking-Tools auf Websites geäußert. Überraschend vor allem deshalb, weil man von Aufsichtsbehörden in diesem Bereich sicher auch erwartet hätte, dass sie die zahlreichen abweichenden Meinungen in diesem Thema wenigstens erwähnen. (mehr …)
Vielen Dank: Die EU schickt knapp 400 Seiten Textüberarbeitung der DSGVO 8Seats

Vielen Dank: Die EU schickt knapp 400 Seiten Textüberarbeitung der DSGVO

Mit einem frisch veröffentlichten Dokument des Europäischen Rates trudeln gerade mal 25 Tage vor Auslaufen der Gnadenfrist in Sachen Europäischer Datenschutzgrundverordnung knapp 400 Seiten Textänderungen in allen europäischen Sprachen ein. Der Anteil für die deutsche Übersetzung des Gesetzestextes hat immerhin 17 Seiten und enthält durchaus nicht nur die Korrektur von Tippfehlern: Es werden ganze Wörter gestrichen oder auch mal ein 'und' durch ein 'oder' ausgetauscht - das sind so Dinge, bei denen Juristen kurz vor Ablaufen einer so wichtigen Frist einen hohen Blutdruck bekommen. (mehr …)
Informationsabend zur DSGVO am 26. April 2018 8Seats

Informationsabend zur DSGVO am 26. April 2018

** Update: Alle Plätze vergeben ** Gemeinsam mit Christian Bargon (Christian Bargon Multimediadesign) veranstalte ich am 26. April 2018 ab 19:00 Uhr in meiner Kanzlei einen Informationsabend zur EU-DSGVO für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer. Was kommt mit der DSGVO ab dem 25. Mai 2018 auf Unternehmerinnen und Unternehmer zu? Welche Sofortmaßnahmen lassen sich jetzt noch umsetzen? Welche Risiken drohen bei Nichtumsetzung? Einzelfragen Die Teilnehmerzahl ist "aus Gründen" auf acht Personen beschränkt, wer sich interessiert, schickt bitte eine E-Mail an kanzlei@nilsbecker.de. Kosten werden nicht erhoben.
Landgericht Dessau hält Einwilligung  in Datenverarbeitung bei Medikamentenverkauf für notwendig 8Seats

Landgericht Dessau hält Einwilligung in Datenverarbeitung bei Medikamentenverkauf für notwendig

Wenn Kunden in einem Onlineshop Medikamente kaufen, muss dabei von ihnen eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingeholt werden. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Dessau in einer aktuell bekanntgewordenen Entscheidung (Urteil vom 28.03.2018 zu Aktenzeichen 3 O 29/17, Link geht zur Deutsche Apotheker-Zeitung). Es hat einem Anbieter, der diese Einwillung nicht eingeholt hat, den weiteren Verkauf untersagt und ausgeführt, es handele sich bei den Bestelldaten um besonders sensible Daten ("Gesundheitsdatum"). Im entschiedenen Fall hatte der Anbieter Medikamente unter Nutzung eines Amazon-Shops angeboten, was zur Folge hatte, dass die Kunden ihre personenbezogenen Daten auch Amazon mitteilen mussten. Dabei wurde allerdings kein explizites Einverständnis für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten abgefragt sondern lediglich die Zustimmung zu AGB und einer allgemeinen Datenschutzerklärung eingefordert. Dies reiche mit Blick auf § 4a Abs. 3 BDSG nicht aus, urteilten die Richter. (mehr …)
Wie soll das gehen? Über den Krampf mit Informationspflichten 8Seats

Wie soll das gehen? Über den Krampf mit Informationspflichten

Mit der EU-DSGVO kommen auf Verantwortliche neu definierte Informationspflichten zu, deren umfängliche Erfüllung man getrost als "anspruchsvoll" bezeichnen darf (Art. 12 bis 15 der DSGVO). Schon die bisherigen Veröffentlichungen und Diskussionen zeigen, dass der gesetzliche Ansatz, die Betroffenen sehr früh und sehr umfassend über die Verarbeitung, ihre Zwecke und rechtliche Grundlagen sowie Betroffenenrechte auf Auskunft, Widerspruch und ggfls. Löschung zu informieren, in der Praxis oft nur unter erheblichen Verrenkungen erfüllbar sind - insbesondere, wenn ein Medienbruch - also ein Technikwechsel oder eine faktische Verlagerung der vollständigen Information auf einen späteren Zeitpunkt - dabei nicht erlaubt sein sollen. Während im Online-Bereich eine (auch umfassende) Information häufig einfach erscheint, weil Platz durch Verlinkung einerseits unbegrenzt vorhanden und andererseits dadurch auch kein Medienbruch entsteht, dürften viele Verantwortliche mit erheblichem Grausen daran denken, wie Belehrungen in Alltagssituationen im "Real Life" bewerkstelligt werden müssen. An unzähligen Kontaktpunkten zwischen Verantwortlichen und Betroffenen wird es notwendig 
Ghostery Privacy Browser für Android 8Seats

Ghostery Privacy Browser für Android

Wer auch beim Benutzen eines Smartphones oder Tablets unter Android verhindern möchte, dass er beim Surfen im Web umfassend getrackt wird, kann jetzt statt des Android-eigenen Browsers einen "Privacy-Browser" einsetzen, der von den Entwicklern des bekannten "Ghostery"-Tools stammt. Man sollte aber nicht vergessen, dass das System nicht anonymisiert, sondern überwiegend nur das Tracking zu Werbezwecken verhindert (was aber auch nicht zu verachten ist). (mehr …)