Arbeitszeit muss künftig erfasst werden – BAG Urteil ist da

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 13.09.2022 entschieden, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das ergäbe sich aus der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) normierten Pflicht des Arbeitgebers zur Sicherung des Gesundheitsschutzes. Der Arbeitgeber habe daher auch hinsichtlich der geleisteten Arbeitszeit für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die Arbeitszeit messen und erfassen zu können.

Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe in Deutschland, gleich, ob ein Betriebsrat besteht oder nicht. Damit sind nach der Lesart des BAG alle Unternehmen, gleich welcher Größe, verpflichtet, die Arbeitszeit künftig zu erfassen. In der Presseerklärung des BAG heisst es dazu: „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Damit kommt diese Verpflichtung aufgrund des Urteils jetzt auf alle Betriebs zu, und zwar ohne jede gesetzliche Umsetzungsfrist („ab sofort“).

Auslöser der Entscheidung war eine Streitigkeit zwischen einem Arbeitgeber und einem Betriebsrat, bei dem es um die Frage des sog. Initiativrechts bei der Einführung von Neuregelungen ging. Dass sich daraus ein Grundsatzurteil hinsichtlich der Arbeitszeit entwickelte, hat offensichtlich nicht nur die Prozessparteien böse überrascht.

Gemeinnützigkeitsprüfungen der Finanzämter

Ich hatte im letzten Jahr das zweifelhafte Vergnügen, verschiedene Betriebs- und Gemeinnützigkeitsprüfungen bei eingetragenen Vereinen zu begleiten, die teilweise bis heute andauern. Aus den Verfahren seien hier zur Warnung ein paar Erfahrungen zusammengefasst.

Prüfung digitaler Daten
Während viele Vereine ihre Buchhaltungen bis heute als Papierwerk betrachten, sind die Finanzämter in diesem Punkt schon deutlich weiter. Vielen Vereinsvorständen ist nicht ausreichend klar, dass Gegenstand von Betriebsprüfungen auch die digitalen Unterlagen eines Vereins sind, die beispielsweise aus digitalen Dokumenten, E-Mails oder Buchhaltungsdatenbanken bestehen können. Insbesondere die ordnungsgemäße Speicherung von E-Mails stellt viele Vereine bis heute vor erhebliche Herausforderungen. Read On…

Tierheime müssen endlich mit dem Kuscheln aufhören

Der Deutsche Tierschutzbund beschwert sich in einer aktuellen Presseerklärung über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, nach dem Tierheime die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren nur dann von Kommunen zurückverlangen können, wenn sie zuvor einen entsprechenden Fundtiervertrag vereinbart haben. Das Urteil ist hier zu finden. Das Gericht zwinge damit die Tierheime, Fundtiere zunächst an die Kommunen zu verweisen, weil diese rechtlich für die Verwahrung und Versorgung dieser Tiere zuständig sind. Damit, so meint der Deutsche Tierschutzbund, sei eine „historische Chance verpasst, eine praxisnahe Auslegung zugunsten der Tiere und im Sinne des Staatsziels Tierschutz zu treffen„. Read On…

40 Prozent der Tierheime vor der Insolvenz?

In diesem Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks waren heute erschreckende Zahlen zu hören: Laut des „sächsischen Tierschutzes“ stünden rund 40 Prozent der Tierschutzvereine mit einem Tierheim vor der Insolvenz. Und schuld sei: Das Mindestlohngesetz, auf das die Kommunen bei ihren Zahlungen keine Rücksicht nähmen. Während den Tierheimen die Personalkosten um die Ohren fliegen, gäbe es von den Kommunen kein zusätzliches Geld. Klingt plausibel, könnte aber falsch sein. Read On…

Der Mindestlohn in Tierheimen

planung
Zum 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft getreten, das branchenübergreifend einen Stundenlohn von 8,50 Euro als unterste Grenze der Bezahlung vorgibt. Wie häufig gibt es auch in diesem Gesetz Ausnahmen und Übergangsregeln (zum Beispiel für die bekanntlich am Hungertuch nagenden Verleger von Tageszeitungen, die ihre Zeitungsboten noch solange offiziell schlecht bezahlen dürfen, bis die Anwälte ausreichende Hintertüren im Gesetz gefunden haben bis 2017 geringer entlöhnen dürfen, aber Tierheime fallen nicht unter diese Regeln. Sprich: Das reguläre Personal in Tierheimen ist ab sofort mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu bezahlen. Read On…

Wann dürfen Aufwandsspenden bescheinigt werden?

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 25. November einige wichtige Hinweise zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden gegeben, die gemeinnützige Vereine lesen und verinnerlichen sollten. Auch nach meiner Erfahrung werden in diesem Bereich gerne Fehler gemacht, die nach einer Prüfung durchaus zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können. Es geht um die Frage, wann Ehrenamtler für von ihnen erbrachte Arbeiten oder Kosten eine Erstattung respektive eine Spendenbescheinigung erhalten dürfen. Read On…

Die Sache mit dem Einschreiben

Für einen Mandanten streite ich mit einem Tierschutzverein. Der ist unter anderem der Ansicht, er habe meinem Mandanten erfolgreich die Mitgliedschaft gekündigt, weil dieser nicht ausreichend politisches Wohlverhalten an den Tag gelegt hatte. Zur letzten Mitgliederversammlung wurde der Mandant deshalb nicht mal eingeladen.

Auf mein Schreiben an den Verein reagiert von dort ein Kollege. Es sei meinem Mandanten wohl entfallen, dass man ihn in einem ordentlichen Verfahren, wie es die Satzung für diese Fälle vorsähe, ausgeschlossen habe. Das habe man dem Mandanten sogar per Einschreiben/Rückschein mitgeteilt. Keine Mitgliedschaft, keine Einladung, so einfach läge die Sache.

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In Kooperation mit Rechtsanwältin Daniela Müller - Tierkanzlei Bielefeld