Tierarztpraxis verweigert Herausgabe von Röntgenbildern

In diesem Fall wurde eine Hündin in einer Tierarztpraxis vorgestellt, wo eine Pyometra und ein Mammatumor diagnostiziert wurden. Die Lunge wurde vor der Pyometra-OP geröntgt, um sicherzustellen, dass der Tumor nicht gestreut hatte. Der Tierbesitzer hat mehrfach um Kopien der Röntgen- und Ultraschallbilder gebeten, um eine Verlaufskontrolle bei einem anderen Tierarzt durchführen zu lassen. Bislang wurden die Bilder jedoch nicht zur Verfügung gestellt, und der Tierarzt hat angegeben, dass dies aufgrund von IT-Problemen erst in 4/23 möglich sein könnte.

Grundsätzlich haben Tierbesitzer das Recht auf Einsicht in und Kopien von tierärztlichen Unterlagen, da diese als Bestandteil der Dokumentation der Behandlung und als Nachweis der erbrachten Leistungen dienen. Dies umfasst auch Röntgen- und Ultraschallbilder. Es ist empfehlenswert, sich an einen Anwalt für Tierrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Ansprüche gegen den Tierarzt geltend zu machen.

Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Informationen zum Fall zu sammeln und sorgfältig aufzubewahren. Um die gewünschten Bilder zu erhalten, sollte der Tierbesitzer weiterhin den Kontakt zum Tierarzt suchen und auf die rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe der Bilder hinweisen. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kann die Einschaltung eines Anwalts notwendig werden, um die bestmögliche Lösung für den Tierbesitzer und die Hündin zu finden.