Rechtsanwälte wissen: Im Familienrecht treten zunehmend Fragen zu Haustieren auf. Die Bedeutung des Tieres als Familienmitglied ist faktisch nicht zu übersehen. Das Gesetz hat nicht immer überzeugende Antworten. Wer erhält nach welchen Vorschriften das Recht am Tier und wie verhält es sich mit „Besuchsregeln“?
Auch erbrechtliche Vorschriften drängen sich auf. Welche Vorkehrungen können Mandanten treffen, um ein Tier zu vererben? Wie kann der Mandant seins Tier im Falle seines eigenen Ablebens bestmöglich absichern? Welche Möglichkeiten gibt es also, das Tier, welches nicht selbst als Erbe eingesetzt werden kann, trotzdem zu bedenken? Wann ist es sinnvoll, eine Stiftung zugunsten des Tieres zu gründen?
Bei der Tierrechtsakademie bieten wir am 15. November 2022 zu diesen Fragen eine gezielte Online-Fortbildung an. Gemeinsam mit meiner Kollegin Daniela Müller schauen wir uns Rechtslage und Rechtsprechung an und überlegen grundsätzliche Strategien. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Anwaltskollegen, die in ihrer beruflichen Praxis mit solchen Fragen konfrontiert sind.
Weitere Informationen finden sich hier: tierrechtsakademie.com/events/tiere-im-familien-und-erbrecht/
Englisch:
Lawyers know: In family law, questions about pets are increasingly arising. The importance of the animal as a family member cannot be overlooked in fact. The law does not always have convincing answers. Who gets the right to the animal according to which regulations and what about „visiting rules“?
Inheritance law regulations also intrude. What arrangements can clients make to inherit an animal? How can clients best protect their animal in the event of their own demise? What possibilities are there, then, to nevertheless provide for the animal that cannot itself be designated as an heir? When does it make sense to set up a foundation for the benefit of the animal?