Tierrecht – wenn es um Tiere und ums Recht geht
Tiere sind keine Sachen – das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch seit 1990. Trotzdem gelten die Vorschriften über Sachen für sie entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist. Aus diesem Spannungsverhältnis entstehen viele der Fragen, mit denen Tierhalter, Züchter und Tierschutzorganisationen in die Kanzlei kommen.
Was gehört zum Tierrecht?
Tierrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet mit einem eigenen Gesetzbuch – es ist ein Querschnittsthema, das sich durch Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht zieht. In der Praxis geht es häufig um:
- Kauf und Gewährleistung: Der Hund ist krank, das Pferd lahmt. Was kann der Käufer verlangen? Wann greift das Kaufrecht, wann scheitert es?
- Haftung: Wer haftet, wenn ein Tier einen Menschen verletzt oder Sachschäden anrichtet?
- Behördenverfügungen: Das Veterinäramt ordnet Maßnahmen an – Tierhaltungsverbot, Wegnahme, Tötungsanordnung. Was können Betroffene dagegen tun?
- Tierschutzrecht: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Strafanzeigen, Bußgelder.
- Vereinsrecht im Tierschutz: Streitigkeiten in Tierschutzvereinen und Tierheimen, Mitgliederausschluss, Satzungsfragen.
Aus der Praxis
Ich bin seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und war selbst Vorstand des Tierschutzvereins Rhein-Sieg-Kreis. Meine Mandanten kommen aus der Pferdebranche, aus dem organisierten Tierschutz und sind Tierhalter, die mit Behörden in Konflikt geraten sind. Ich kenne beide Seiten – die rechtliche Theorie und den Alltag mit Tieren.
Kontakt
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