Der Fall des gepfändeten Mopses „Edda“, der inzwischen auf den Namen „Wilma“ hört, hat weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Aufmerksamkeit erregt. Doch hinter den Schlagzeilen steckt eine komplexe juristische Auseinandersetzung, die am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein vorläufiges Ende gefunden hat. Dabei zeigt sich: Was zunächst skurril erscheint, hat ernsthafte rechtliche und finanzielle Dimensionen.
Der Hintergrund: Pfändung und Verkauf eines Hundes
2018 wurde der Mops von der Stadt Ahlen gepfändet und anschließend über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Die neue Besitzerin erwarb das Tier in dem Glauben, es sei „kerngesund“, wie es in der Anzeige beschrieben wurde. Doch kurz nach dem Kauf stellte sich heraus, dass Edda an mehreren gesundheitlichen Problemen litt, darunter Augenerkrankungen, die eine dauerhafte Behandlung erfordern. Die daraus entstandenen Kosten führten zu einem Schadensersatzstreit, der sich über Jahre zog.
Der Rechtsstreit: Sachmängel oder Zufall?
Vor dem OLG Hamm ging es nun um die Frage, ob die Stadt Ahlen auch für Schäden aufkommen muss, die sich aus weiteren Erkrankungen ergeben, die erst nach dem Kauf sichtbar wurden. Während das Landgericht Münster 2023 einen begrenzten Schadensersatz zusprach, blieb unklar, ob die zusätzlichen Augenerkrankungen als Sachmängel zu werten sind, die bereits beim Kauf bestanden haben.
Ein Gutachten eins Sachverständigen, das als Basis für die gerichtliche Entscheidung diente, kam zu dem Schluss, dass die Erkrankungen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Zeitpunkt des Kaufs nachweisbar waren.
Der Vergleichsvorschlag: Vergebliche Bemühungen
Das OLG Hamm drängte die Parteien mehrfach auf einen Vergleich, um den Streit einvernehmlich zu beenden und schlug eine Zahlung von 3.000 Euro vor – eine Summe, die jedoch weder der Klägerin noch der Stadt Ahlen zusagte. Nach zähen Verhandlungen scheiterte der Vergleich endgültig. Die Berufung der Klägerin wurde daraufhin vom Gericht abgewiesen.
Ein Balanceakt zwischen Recht und Gerechtigkeit
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Amtshaftung und zum Verbraucherschutz auf. Zwar entschied das Gericht, dass die Stadt Ahlen aufgrund des Kaufvertrags für bestimmte Schäden haftet, doch darüber hinausgehende Ansprüche konnten nicht belegt werden. Hier zeigt sich, wie schwierig es ist, in solchen Fällen den Nachweis für das Vorliegen von Sachmängeln zu führen. Dies gilt auch für Rassen, die generell Qualzuchten zugeordnet werden können und von deren Erwerb jedermann schon aus diesem Grunde Abstand nehmen sollte.