Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 30. Dezember 2024 (Az. 13 U 116/23) entschieden, dass Erben einen uneingeschränkten Zugriff auf das Instagram-Konto eines Verstorbenen erhalten können, inklusive der aktiven Nutzung. Das Urteil stellt einen bedeutenden Schritt in der Rechtsprechung zur digitalen Nachlassverwaltung dar und bestätigt den Eintritt von Erben in bestehende Vertragsverhältnisse nach § 1922 BGB.
Bisherige Praxis: Einschränkungen durch den Gedenkzustand
Die Entscheidung stellt einen Wendepunkt dar, da Instagram, Teil des Meta-Konzerns, bislang Accounts verstorbener Nutzer in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt. Dieser Zustand sichert die Sichtbarkeit des Profils, schließt jedoch jegliche Möglichkeit der aktiven Nutzung oder des Logins aus. Im vorliegenden Fall hatte die Ehefrau und Alleinerbin des 2017er DSDS-Gewinners Alphonso Williams gegen diese Praxis geklagt, nachdem Meta den Account ihres verstorbenen Mannes im Jahr 2022 in den Gedenkzustand versetzt hatte.
Entscheidung des OLG: Uneingeschränkte Vererbbarkeit
Das OLG Oldenburg gewährte der Klägerin den vollen Zugriff auf das Instagram-Konto. Die Richter führten aus, dass die Erbin in sämtliche Rechte und Pflichten des ursprünglichen Vertragsverhältnisses eingetreten sei. Damit umfasst die Erbenstellung nicht nur einen passiven Zugriff, sondern auch die Möglichkeit der aktiven Nutzung. Diese Argumentation stützt sich unter anderem auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 (Az. III ZR 183/17), wonach digitale Inhalte und Konten grundsätzlich vererbbar sind.
Rechtliche Einordnung: Leistungen von Meta nicht höchstpersönlicher Natur
Das Gericht wies darauf hin, dass die Leistungen von Meta keine höchstpersönlichen Verpflichtungen enthalten. Vielmehr handele es sich um technische Dienstleistungen, die unabhängig von der Person des ursprünglichen Vertragspartners erbracht werden könnten. Anders als bei besonderen Vertragsverhältnissen, etwa Giroverträgen, existiere zwischen Meta und den Nutzern keine Vertrauensbeziehung, die einer Übertragung auf Erben entgegenstehen könnte.
Bedeutung des Urteils
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für den digitalen Nachlass. Es klärt eine bisher offene Frage, ob Erben nicht nur Inhalte eines Accounts lesen, sondern diesen auch aktiv weiterführen dürfen. Zudem unterstreicht es die Bedeutung einer klaren rechtlichen Regelung für digitale Vermögenswerte.
Hinweis: Die Revision wurde vom OLG zugelassen, sodass der Fall möglicherweise eine höchstrichterliche Klärung erfahren könnte.