Unerwünscht und illegal: Die Gänse im Wohngebiet

Dass Tiere in der Nachbarschaft von Menschen leben, ist für erschreckend viele Menschen inzwischen alles andere als normal. Das spiegelt sich auch in der Rechtsprechung wieder, die ja in vielem ein Spiegel der Gesellschaft ist. Aktueller Fall: Das Verwaltungsgericht in Köln erklärt die Haltung von zwei Gänsen in einem reinen Wohngebiet für unzulässig.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Pulheim gegen eine Ordnungsverfügung der Gemeinde, mit der ihr die Entfernung der Gänse auferlegt wurde. Anlaß war offensichtlich die Tatsache, dass Gänse in der Tat hie und da laut werden können – insbesondere, wenn sie mutmaßliche Störer entdecken. Nicht umsonst haben schließlich schon die Römer Gänse als Wachposten eingesetzt.

Weil Anwohner in einem reinen Wohngebiet mit solchen Tieren (im Gegensatz zu Kleintieren, Hunden und Katzen) nicht rechnen müssten, bestätigte das Verwaltungsgericht die Ordnungsverfügung der Stadt Pulheim – die Gänse müssen also nach Ansicht des Gerichts entfernt werden. Eine mögliche Beeinträchtigung der „Wohnruhe“ in der Nachbarschaft wiege schwerer als das der Anspruch der Kläger, die beiden Gänse zu behalten.

Die Entscheidung war Anfang Juli 2015 noch nicht rechtskräftig. Aktenzeichen: VG Köln, 23 K 42/15

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