Kükentöten: Strafanzeige gegen Brüterei
Mehrere Tierschutzorganisationen, darunter die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), haben eine Strafanzeige gegen eine Brüterei in Nordrhein-Westfalen gestellt. Der Vorwurf lautet, dass die Brüterei das in Deutschland geltende Verbot des Kükentötens umgangen hat, indem sie männliche Küken zur Tötung ins Ausland brachte. Dieses Vorgehen wurde durch Recherchen der Verbraucherorganisation foodwatch aufgedeckt.
Verletzung des Tierschutzgesetzes
Das Töten von Legehennen-Küken ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verboten. Eine Missachtung dieses Verbots, einschließlich des Exports der Küken zum Zwecke der Tötung, stellt eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes dar. Die betroffene Brüterei hat Berichten zufolge offen zugegeben, Küken ins Ausland gebracht zu haben.
Kritik an behördlicher Kontrolle
Die Organisationen kritisieren, dass das Verbot des Kükentötens von den zuständigen Behörden nicht ernsthaft kontrolliert und verfolgt wird. Dr. Christoph Maisack, der erste Vorsitzende der DJGT, betont die Notwendigkeit, den Tierschutzstandard auch über nationale Grenzen hinaus durchzusetzen, um solche Praktiken zu unterbinden.
Engagement der DJGT für Tierschutzrecht
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht setzt sich für die Stärkung und Weiterentwicklung des Tierschutzrechts ein. Sie besteht aus Juristen verschiedener Rechtsgebiete und Berufsgruppen, die sich gemeinsam für den Tierschutz engagieren. Die aktuelle Strafanzeige unterstreicht ihr Engagement für die Einhaltung und Durchsetzung von Tierschutzgesetzen.