Verfassungsbeschwerden gegen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) eingereicht

Meine Kollegen Daniela Müller und Oliver Herrmann haben für Mitglieder des Fachverbandes niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT e.V.) Verfassungsbeschwerden gegen das am 28. Januar 2022 in Kraft tretende Tierarzneimittelgesetz (TAMG) eingelegt. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei diesen rechtlichen Schritten.

Zum 28. Januar 2022 soll das am 4. Oktober 2021 verabschiedete neue Tierarzneimittelgesetz (kurz: TAMG) in Kraft treten. Mit dem TAMG setzt der deutsche Gesetzgeber in erster Linie die ebenfalls im Januar 2022 in Kraft tretende EU-Verordnung 2019/6 (Tierarzneimittelverordnung) um, geht dabei aber deutlich über die europäischen Regelungen hinaus. So birgt nach Ansicht des Fachverbandes gerade § 50 TAMG die Gefahr, ganz erhebliche Einschränkungen für den Berufsalltag von Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktikern mit sich zu bringen und diese so in Ihrer Berufsausübung ohne sachliche Rechtfertigung zu beschneiden.

§ 50 TAMG weitet den „tierärztlichen Vorbehalt“ auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind, aus. Das betrifft insbesondere viele Homöopathika und bedeutet, dass allein für den Humanbereich registrierte Homöopathika von THP zukünftig nicht ohne tierärztliche Verschreibung und tierärztliche Behandlungsanweisung angewendet werden dürfen. Vereinfacht ausgedrückt: Nach diesem Paragrafen dürfen bisher verschreibungsfreie Arzneimittel wie homöopathische Mittel nur dann an Tieren angewandt werden, wenn dies ein Tierarzt verordnet hat.

In einer vom FNT e.V. dazu vorgenommenen Mitgliederbefragung haben fast 90 % ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass sie durch diese Regelung in ihrer beruflichen Existenz gefährdet seien. Ziel der Verfassungsbeschwerden ist daher, dass der § 50 TAMG erst gar nicht im Januar in Kraft treten wird, beschreibt es mein Kollege Dr. Oliver Herrmann von der Tierrechtsakademie Bielefeld. Meine Kollegin Daniela Müller erklärt die Bedenken wie folgt: „Insbesondere der durch § 50 TAMG neu eingeführte tierärztliche Vorbehalt für die Anwendung homöopathischer Arzneimittel aus dem Humanbereich am Tier scheint nicht sachgerecht. Dem Gesetzgeber hätten mildere Mittel zur Verfügung gestanden, die nach unserer Überzeugung in gleicher Weise Tierwohl und Arzneimittelsicherheit hätten gewährleisten können“ und gibt zu bedenken, dass der Gesetzgeber hier mit dem TAMG zudem abermals die Chance verpasst hat, den Berufsstand der Tierheilpraktiker anzuerkennen und berufliche Mindeststandards zu etablieren.

Englisch:
My colleagues Daniela Müller and Oliver Herrmann have filed constitutional complaints on behalf of members of the Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT e.V.) against the Tierarzneimittelgesetz (TAMG), which comes into force on January 28, 2022. The association supports its members in these legal actions.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin