Wer einen Welpen verkauft, bei dem ein früherer Beinbruch vorliegt, steht rechtlich vor besonderen Herausforderungen. Selbst wenn die Verletzung vollständig verheilt ist, kann sie für den Käufer eine relevante Abweichung vom üblichen Zustand eines Welpen darstellen. Im deutschen Kaufrecht gilt, dass eine Kaufsache frei von Sachmängeln sein muss. Eine frühere Verletzung zählt rechtlich als Abweichung von der erwarteten Beschaffenheit – unabhängig davon, ob aktuell Symptome vorliegen.
Verpflichtung zur Offenbarung von Vorschäden
Verkäufer sind verpflichtet, dem Käufer alle Umstände offenzulegen, die von der üblichen Beschaffenheit abweichen und für den Kaufentschluss von Bedeutung sein könnten. Das bedeutet: Ein ehemals gebrochener Knochen muss angegeben werden, auch wenn der Welpe aktuell gesund wirkt. Versäumt der Verkäufer diese Aufklärung, riskiert er Mängelgewährleistungsansprüche, wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Wie eine wirksame Haftungsbeschränkung möglich ist
Eine Haftung für den Vorschaden kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Dies setzt voraus, dass der Käufer bei Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert auf die bekannte Abweichung hingewiesen wird. Außerdem muss der Käufer klar erklären, dass er den Welpen trotz dieser Besonderheit annimmt. Die bloße Erwähnung im Vertrag reicht nicht; eine deutliche, verständliche Formulierung ist erforderlich.
Erstellung eines separaten Aufklärungsdokuments
Empfehlenswert ist es, ein eigenes Dokument zu erstellen, in dem der Vorschaden beschrieben wird. Dieses sollte folgende Punkte enthalten:
– Beschreibung des Vorschadens in einfachen Worten (z. B. „Fraktur des linken Hinterbeins im Alter von 8 Wochen, tierärztlich behandelt, vollständig verheilt“)
– Hinweis, dass Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden können
– Erklärung des Käufers, dass ihm der Vorschaden bekannt ist
– Erklärung des Käufers, dass er auf Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Vorschadens verzichtet
Das Dokument sollte der Käufer gesondert unterschreiben, idealerweise unmittelbar vor dem Kaufvertrag.
Formulierung im Kaufvertrag: Worauf es ankommt
Im Kaufvertrag selbst muss der Vorschaden nochmals ausdrücklich erwähnt werden. Zusätzlich sollte ein Verweis auf das separate Aufklärungsdokument aufgenommen werden. Eine mögliche Formulierung wäre:
„Dem Käufer ist bekannt, dass der Welpe eine frühere Fraktur des linken Hinterbeins erlitten hat, die vollständig verheilt ist. Der Käufer hat hierzu ein gesondertes Aufklärungsdokument erhalten und erklärt, auf jegliche Ansprüche wegen dieses Vorschadens zu verzichten.“
Vorsicht bei tierärztlichen Einschätzungen
Es ist nicht ratsam, Tierarztberichte oder medizinische Gutachten dem Vertrag beizufügen. Wird etwa die vollständige Heilung garantiert, kann dies schnell zu einer ungewollten Haftungsübernahme führen. Besser ist es, die Beschreibung neutral zu halten und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass keine weitergehenden Zusicherungen über den Gesundheitszustand abgegeben werden.
Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Verkauf
Bei privaten Verkäufern kann die Haftung für Mängel grundsätzlich leichter ausgeschlossen werden. Dafür muss im Vertrag klar und eindeutig geregelt sein, dass der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung erfolgt – mit Ausnahme natürlich von bekannten und offenbarten Mängeln, für die ein Ausschluss separat vereinbart werden muss.
Gewerbliche Verkäufer (z. B. Züchter) unterliegen strengeren Anforderungen. Hier ist der vollständige Ausschluss der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht möglich, sondern es kann nur für einzelne bekannte Mängel ein Haftungsausschluss vereinbart werden.
Preisminderung als weiteres Instrument
Eine Preisminderung im Zusammenhang mit einem bekannten Mangel kann sinnvoll sein. Sie sollte klar dokumentiert werden, etwa so:
„Aufgrund des bekannten früheren Beinbruchs wird der Kaufpreis einvernehmlich um 300 Euro reduziert. Der Käufer verzichtet insoweit auf Gewährleistungsansprüche.“
Dies unterstreicht, dass sich der Käufer des Vorschadens bewusst ist und schafft zusätzliche Rechtssicherheit.
Was passiert bei späteren Komplikationen?
Auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung besteht ein Restrisiko. Sollte später eine Erkrankung auftreten, die auf den alten Bruch zurückzuführen ist, kann der Käufer grundsätzlich keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn die Aufklärung korrekt erfolgte und der Haftungsausschluss wirksam vereinbart wurde. Wichtig ist dabei stets die genaue und vollständige Dokumentation bei Vertragsschluss.
Zusammenfassung: Sicherer Verkauf eines Welpen mit Vorschäden
Wer einen Welpen mit einer bekannten früheren Verletzung verkauft, sollte:
– den Vorschaden vollständig und verständlich offenlegen
– ein separates Aufklärungsdokument verwenden
– im Kaufvertrag ausdrücklich auf den Vorschaden und das separate Dokument Bezug nehmen
– keine medizinischen Zusicherungen machen
– bei gewerblichem Verkauf die Besonderheiten der Verbraucherrechte beachten
– eine Preisminderung klar und transparent festhalten, falls sie vereinbart wird
Mit dieser Vorgehensweise minimiert der Verkäufer das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen und sorgt für klare Verhältnisse.
Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld. Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“