Veterinäramt verlangt Sachkunde für Hunde-Gassi-Gänger

Inhaltliche Wiedergabe der Anfrage:
Der Fragesteller ist Hundetrainerin mit einer Genehmigung nach Paragraph 11 und hat beim Veterinäramt angefragt, ob sie ihr Gewerbe um einen Gassi-Service für einen Hund erweitern darf. Die Antwort des Veterinäramts besagt, dass diese Tätigkeit erlaubnispflichtig ist und der Nachweis der Sachkunde erforderlich ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Fragesteller als Halter des Hundes betrachtet werden kann. Der Fragesteller kennt jedoch Kolleginnen, die ihm gesagt haben, dass dies überhaupt nicht erlaubnispflichtig sei.

Allgemeine Diskussion der geschilderten Probleme:
Es ist wichtig zu beachten, dass Gesetze und Vorschriften zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten für Hundetrainer je nach Bundesland und Region unterschiedlich sein können. Es ist wichtig, dass der Fragesteller sicherstellt, dass er die geltenden Vorschriften und Anforderungen kennt und einhält.

Hinweis auf die Notwendigkeit aller relevanten Unterlagen:
Um eine endgültige rechtliche Einschätzung zu erhalten, ist es wichtig, dass der Fragesteller alle relevanten Gesetze und Vorschriften in seinem Bundesland und seiner Region überprüft. Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt oder eine fachkundige Person in diesem Bereich zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.