In Essen wurden kürzlich zwei Schwäne positiv auf die hochansteckende Variante des Vogelgrippe-Virus getestet. Diese Fälle werfen Fragen zur Gefährdung von Menschen auf und verdeutlichen, wie wichtig Wachsamkeit im Umgang mit Wildvögeln ist.
Was ist die Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest oder aviäre Influenza genannt, ist eine Viruserkrankung, die vor allem Nutz- und Wildgeflügel betrifft. Die Krankheit wird durch aviäre Influenzaviren ausgelöst, die in zwei Kategorien eingeteilt werden: niedrig pathogene (weniger krankmachende) und hochpathogene (stark krankmachende) Viren. Hochpathogene Subtypen wie H5N1 oder H5N8 können bei Vögeln zu hohen Verlustraten führen und stellen eine ernstzunehmende Bedrohung dar.
Wie wird das Virus übertragen?
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren, aber auch über Luft, kontaminierte Oberflächen oder Transportmittel. Wildvögel, insbesondere Enten, fungieren oft als Virusträger, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen. Menschen können das Virus indirekt über Kleidung, Schuhe oder nicht desinfizierte Hände weiterverbreiten.
Risiko für Menschen
Laut Robert Koch-Institut (RKI) ist das Risiko, dass das Virus auf Menschen übergeht, sehr gering. Seit den ersten Berichten über H5N1-Infektionen bei Vögeln wurden weltweit nur wenige hundert Fälle beim Menschen bestätigt. In Deutschland wurde bisher kein Mensch infiziert. Allerdings besteht ein erhöhtes Risiko für Personen, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, wie beispielsweise Beschäftigte in der Geflügelindustrie.
Wie können sich Tierhalter schützen?
Geflügelhalter sollten Maßnahmen ergreifen, um ihre Tiere vor einer Infektion zu bewahren. Dazu gehören:
– Vermeidung von Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
– Strikte Hygienemaßnahmen wie Desinfektion von Schuhen, Fahrzeugen und Werkzeugen.
– Regelmäßige Gesundheitskontrollen der Herden.
– Sicherung von Futter und Wasser vor Verunreinigungen.
Was tun bei Verdacht auf Vogelgrippe?
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Bestätigte Fälle führen zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.