Vom Windpark am FFH-Gebiet Asberg

Gestern abend habe ich eine „freiwillige Informationsveranstaltung“ der Verbandsgemeinde Unkel zum geplanten Windpark im Asberg-Gebiet besucht. Als „freiwillig“ bezeichnete der Bürgermeister Karsten Fehr die Veranstaltung deshalb, weil sie nicht im Rahmen der Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben sei. Dass sie aber angesichts des breiten Widerstands gegen die Pläne, bis zu 200 Meter hohe Windanlagen in unmittelbarer Nähe von FFH-Gebieten aufzustellen, dann doch wieder nicht ganz „freiwillig“ war, zeigte schon die fühlbare Nervosität der Beteiligten.

Vorgesehen war die Vorstellung der ersten Sachverständigengutachten zu den Auswirkungen auf die FFH-Gebiete am Asberg und im Siebengebirge, auf die Fauna der vorgesehen Windkraftzonen insgesamt und auf die Kulturgüter und Denkmäler im Rheintal. Die Gutachten lassen sich hier herunterladen. Die zugrundeliegenden Untersuchungen haben in den Jahren zuvor stattgefunden und sind teilweise durch die Realität überholt – denn die Planer haben inzwischen auf einen großen Teil der ursprünglich vorgesehen Standorte verzichtet. Im Gespräch sind aktuell noch fünf Standorte westlich des Asberg, aber am Widerstand der betroffenen Bürger und Verbände wird das nichts ändern.

Tatsächlich zeigten insbesondere die Gutachten zur Avifauna (hier zum Text), dass die Windkraftanlagen unzählige Brutstätten und Habitate, aber auch Durchfluggebiete seltener Arten betreffen würde. Kritik entzündete sich während der Veranstaltung deshalb am Versuch der Gutachter, zwischen den festgestellten sensiblen Artenschutzzonen noch Korridore für die Aufstellung der Windkraftanlagen zu finden. Man müsse sich eben mit den Interessen beider Seiten befassen, so der vortragende Gutachter Dr. Andreas Blaufuß-Weih vom Ingenieurbüro Ginster aus Meckenheim.

Im Anschluss scheiterte die Dipl.-Biologin Katinka Peerenboom vom Gutachterbüro Gutschker-Dongus (Odernheim am Glan) mit dem Versuch, dem Publikum die Ansicht zu verkaufen, die Planungen seien verträglich mit dem Denkmalschutz, wenn nur die Standorte der Anlagen sorgfältig ausgesucht würden (Zusammenfassung der Gutachten hier). Das, obwohl die vom Büro gefertigten Fotomontagen deutlich zeigten, welche Auswirkungen die extrem hohen Masten schon bei Tag und ohne sichtbare Bewegung von Rotoren auf die Landschaft haben würden.

Derweil dürfte ohnehin fraglich sein, ob den Planungen der Verbandsgemeinde noch eine lange Zukunft beschieden ist. Die Reduzierung auf nur noch fünf Standorte wird neben den Schwierigkeiten des noch lange nicht bewältigten Planungs- und Genehmigungsverfahrens auch im Betrieb viele Fragen aufwerfen, vor allem die nach der Wirtschaftlichkeit. Die Erschließungskosten dürften relativ deutlich wachsen, ob fünf Anlagen die notwendigen Investitionen je wieder reinholen können, wird sich zeigen. Deshalb wäre es jedenfalls nicht überraschend, wenn die Gemeinde unter der Hand bereits Ausstiegsvarianten diskutiert und rechnet, auch wenn bislang offiziell an dem Vorhaben festgehalten wird.

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