WARNUNG: Land NRW ändert Haltung zu Soforthilfen für Soloselbständige


Screenshot: FAQ von Wirtschaft NRW am 29.03.2020, 19:48 Uhr


Screenshot: FAQ von Wirtschaft NRW am 02.04.2020, 13:00 Uhr

Update 14.04.2020: Minister Pinkwart hat heute auf Nachfrage öffentlich bestätigt, dass die Soforthilfen nicht für den privaten Lebensunterhalt verwendet werden dürfen:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat stillschweigend seine bisherige Haltung zu Soforthilfen für Soloselbständige geändert. War bislang offizieller Standpunkt, Soloselbständige im Haupterwerb dürften von den Soforthilfen auch ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, gilt diese Ansicht offensichtlich nicht mehr fort. Auf den Webseiten des Wirtschaftsministeriums wurde der entsprechende Passus stillschweigend geändert, ein Hinweis auf die veränderte Ansicht erfolgt nicht. Viele Soloselbständige könnten die Hilfen daher bereits unter falschen Annahmen beantragt haben.

Nach den aktuellen FAQs darf die Soforthilfe also ausschließlich zur Deckung betrieblicher Kosten genutzt werden, was an der Lebenswirklichkeit vieler Soloselbständiger vorbeigeht. Wer die Hilfen für falsche Zwecke verwendet, risikiert Rückzahlungsfordungen und Strafverfahren.

Die Änderung ist aufgefallen, nachdem der Wirtschaftsminister des Landes NRW, Herr Andreas Pinkwart, während seiner heutigen Pressekonferenz eine vom bisherigen Standpunkt abweichende Antwort gab, ohne den Widerspruch zu den bislang gültigen FAQ seines Ministeriums zu erläutern.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin

In