Was der Bürger in der Regel nicht zu sehen bekommt

Die Landesregierung NRW hat schon zum wiederholten Male die seit dem 16. Dezember 2020 geltende neue Corona-Schutzverordnung geändert, wie so häufig ohne große Ankündigung, nur ersichtlich, wenn man wirklich genau hinsieht.

Die Änderungen selbst gehen über die Beseitigung von Rechtsschreibfehlern hinaus, es ändern sich auch konkrete Regelungen. Die Änderungen selbst mögen häufig eher klarstellenden Charakter haben, manchmal aber eben auch nicht – bei der letzten Änderung ist beispielsweise die Strafbarkeit des Verkaufs von Feuerwerkskörpern komplett entfallen.

Der eigentliche Punkt ist aber: die meisten Betroffenen dürften kaum eine Chance haben, die permanenten Änderungen solcher Texte zu bemerken. Wer sich aus Anlass der umfangreichen Berichterstattung zu den neuen Regeln am 15. Dezember über den Inhalt der neuen Corona-Verordnung informiert hat, müsste neben der initialen Regelung vom 15.12.2020 noch zwei weitere Änderungen nachverfolgt haben, um weiter auf dem aktuellen Stand zu sein.

Bei mir sind die Änderungen auch nur deshalb aufgefallen, weil ich ein automatisiertes Monitoring betreibe, das mich bei Änderungen bestimmter Websites oder Dokumente informiert und die Unterschiede zwischen alter und neuer Fassung markiert. Das erfordert nicht nur die Investition in entsprechende Software und Onlinesysteme, sondern auch die Mühe der Einrichtung und Initialisierung. Kein „Normalbürger“ hat sowas am Start. Da die Landesregierung die meisten Änderungen weder ankündigt noch im Nachhinein kommuniziert, bleiben sie zumeist unentdeckt, wenn man sie nicht aufwändig recherchiert.

Bei der letzten Änderung des rund 18 Seiten langen Gesetzestextes sind gut ein Dutzend Worte entfallen und zehn hinzugekommen. So kleine Änderungen kann man vernünftig nur noch mit entsprechender Software entdecken. Für nicht datenschutz-sensible Texte (wie Verordnungen oder Gesetze) kann man dafür beispielsweise das kostenfreie Onlinetool draftable.com benutzen, mit dem auch der Srceenshot zu diesem Artikel entstanden ist (links alte Version des Textes mit rot markierten Löschungen und rechts die aktuelle Fassung mit grün markierten Ergänzungen).

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