Was wir aus der Corona-Pandemie lernen können (Dressur-Studien 02/2020)

Die plötzlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben die Pferdebranche hart getroffen. Sie zeigen: Betriebe brauchen einen Notfall-Plan. Als Mitte März zum ersten Mal das Wort „Ausgangsbeschränkungen“ fiel und kurz darauf schon über „Ausgangssperren“ diskutiert wurde, wurde vielen Menschen plötzlich klar, wie verletzlich der Alltag mit Pferden ist. Deutlich mehr als Hunde- und Katzenbesitzer benötigen Pferdehalter eine rund um die Uhr funktionierende Infrastruktur an Gebäuden und Menschen. Wer sein Tier in einem Pensionsstall unterbringt, vertraut auf dessen Funktionieren – aber Corona zeigt uns dieses Jahr, wie sehr eine solche Hoffnung auf Sand gebaut sein kann, wenn jeder nur vertraut.

Die Einschränkungen durch Corona haben die Betriebe deshalb so hart getroffen, weil sie auf vielen verschiedenen Ebenen wirkten, gleichzeitig aber unterschiedlich auf Einsteller und Betreiber. Während sich die Verfügungen in Bayern schon echten Ausgangsverboten annäherten (kein Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund), setzen andere Bundesländer eher auf Appelle und quantitative Kontaktverbote (nicht mehr als zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit). Gleichzeitig war lange Zeit unklar, in welche Kategorie von Betrieben ein Reiterhof nach Ansicht des Gesetzgebers fällt: Freizeitbetrieb, Tourismus, Sport, Landwirtschaft, Dienstleistungsgewerbe? Und aus wessen Perspektive ist das alles zu beurteilen, aus der des Anbieters oder der des Kunden?

Im Ergebnis durchgesetzt (und damit auch maßgeblich für die Zukunft) ist die Sichtweise, dass publikumsoffene Reiterhöfe, insbesondere solche mit Angeboten wie Reitschulen oder touristischen Fahrbetrieben, aber auch offensichtlich sportlich geprägte Betriebe als Einrichtungen für Sport- und Freizeitgestaltung zu werten und daher zu schließen sind. Entscheidend ist die Frage, ob der Betrieb der Einrichtung in besonderem Maße geeignet ist, Menschen zu Zwecken der Freizeitgestaltung und der Ausübung von Hobbys „anzulocken“ und damit ein Risiko für die Verbreitung des Erregers in größeren Menschengruppen zu setzen.

Entsprechend groß ist das Risiko, dass bei erneuten Maßnahmen in der Zukunft Pferdebetriebe wieder erheblich betroffen sein werden. Zum Zeitpunkt der Drucklegung haben zwar alle Bundesländer damit begonnen, die eingeführten Beschränkungen wieder abzubauen und einen vergleichsweise normalen Betriebsalltag zu ermöglichen. Aber ausgestanden ist die Krise damit noch nicht ? und existenzielle Betriebsstörungen können ohnehin noch ganz andere Gründe haben als eine Viruspandemie: man denke nur an Krankheit und Tod verantwortlicher Personen oder die regional immer wieder zu beobachtende Ausbreitung von Tierseuchen.

Corona zeigt uns aber auch: Entscheidungen Einzelner haben in einer existenziellen Krise weitreichendere Auswirkungen als im Normalfall. Wer dann, wenn es eng wird, leichtfertig nur nach seinem eigenen Vorteil entscheidet, gefährdet den Bestand wichtiger Strukturen für eine Vielzahl an Menschen. Ich habe in den letzten Wochen einige Fälle erlebt, in denen sich – überwiegend – Einsteller als Krisengewinnler versucht haben. Wer die Corona-Maßnahmen in seinem Reiterhof zum Anlass nimmt, wegen angeblich verringerten Freizeitspaßes eine Reduzierung des Boxenpreises zu verlangen, hat nichts verstanden. Sich in Netzwerken öffentlich darüber zu freuen, dass sich im Reitstall Kontaktbeschränkungen leicht umgehen ließen, weil man dort ja alles mit Tierversorgung rechtfertigen könne, ist nicht schlau, sondern asozial.

Ein fundierter Notfallplan dokumentiert übrigens auch ohne konkreten Notfall gegenüber Behörden Engagement und Sachkunde. Uns Juristen wird ja gern unterstellt, wir legten zu viel Wert auf das Aufschreiben von Selbstverständlichkeiten – aber wer schon mal als Betroffener in Streitfällen erlebt hat, welche Zauberwirkung eine gut geführte Dokumentation auf Behörden haben kann, weiß ihren Wert anschließend zu schätzen.

Wo starten mit dem Notfallplan?
Jeder Notfallplan beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Eine gute Methode ist tatsächlich, mit einer fremden Person durch den Betrieb zu laufen, als wäre es ab sofort Aufgabe dieses Menschen, den Betrieb am Laufen zu halten. Dabei entstehen viele, viele Fragen – die man aufschreiben und später sortieren sollte. Wie komme ich durch dieses Tor, wer hat den Schlüssel, was ist dahinter, wo sind Lichtschalter und Sicherungen, wohin gehe ich morgens zuerst, wohin am Abend zuletzt? Ein solche Dokumentation macht viel Aufwand, ist aber beispielsweise auch aus Gründen des Tierseuchen- oder Brandschutzes sehr hilfreich.

Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie und ihre Umsetzungen in den Betrieben haben auch gezeigt, dass eine funktionierende Kommunikationsstruktur in Form von Adresslisten, Nachrichtenverteilern und elektronischen Plattformen enorm helfen kann, auf plötzlich eintretende Notlagen zu reagieren. Wer seine Einsteller zuverlässig über eine gemeinsame Plattform erreichen kann, hat Vorteile beim Umsetzen von Notfallplänen. Wichtig dabei: Das Einspeisen von Information darf dabei nicht allein dem Stallinhaber möglich sein, damit der Informationskanal nicht mit dem Ausfall des Betreibers nutzlos wird. Wer den Kanal nicht für jedermann öffnen will, sollte zumindest einen oder zwei Stellvertreter bestimmen, die darüber die restlichen Einsteller oder Kunden informieren können.

Elektronische Medien sind dabei nicht alternativlos: Uns wurde in den letzten Wochen oft berichtet, dass sich Stallgemeinschaften sehr effektiv über Papieraushänge organisiert haben. Gleichwohl setzt auch das voraus, einen zentralen Ort zu haben, an dem diese Informationen für jedermann problemlos einsehbar sind und es eine gewisse Übung gibt, dort ausgehängte Informationen auch wirklich zur Kenntnis zu nehmen.

Ganz wichtig: Organisatorische Notfallpläne müssen geübt werden. Es ist kein Zufall, dass Notfallorganisationen ihre Abläufe immer wieder und wieder anhand realistischer Übungen testen und verbessern. Wer nicht jeden Tag die notwendigen Handgriffe in einem Stall selbst macht, steht im Ernstfall vor großen Herausforderungen – was für den Stallbetreiber ein mechanischer Handgriff ist, erfordert für den Ungeübten viel Überlegungen und dauert länger. Viele Menschen denken nicht daran, dass der Heuballen, an dem sie sich im Alltag selbst bedienen können, auch regelmäßig dort von jemandem abgestellt werden muss, nachdem er mit einer dafür vorgesehenen Maschine irgendwo geholt wurde – aber wo ist der Schlüssel für den Schlepper, wie wird er betankt und wer kann ihn überhaupt fahren außer dem Chef, der gerade im Krankenhaus liegt?

Es reicht aber nicht aus, nur organisatorische Notfallpläne zu schmieden. Auch rechtlich müssen – je nach Gegebenheiten – ein paar Vorkehrungen getroffen werden.

Zum einen betrifft das bei Einzelunternehmen zunächst die Person des Stallbetreibers. Weil er rechtlich für alles verantwortlich ist, kann ein plötzlicher Ausfall über den Verlust an konkretem Wissen hinaus auch konkrete rechtliche Folgen haben. Vieles lässt sich improvisieren, oft tauchen bei zeitlich stark begrenztem Ausfall keine ernsten Probleme auf; aber schon immer dann, wenn Behörden oder Banken im Spiel sind, reicht Engagement anderer Personen nicht lange aus. Dann bedarf es klarer, auch für Außenstehende nachvollziehbarer und verifizierbarer Vollmachten.
Ein Beispiel: Engagierte Einsteller, die nach einem unfallbedingten Ausfall des Betriebsinhabers für zwei, drei Wochen schon im eigenen Interesse den Betrieb aufrechterhalten wollen, können nicht ohne Weiteres auf dessen Rechnung neue Futtervorräte besorgen. Es mag vom Entgegenkommen des Lieferanten abhängen, oft wird dann aber das Auslegen solcher Kosten der einzige Weg sein, wenn niemand durch Vollmacht berechtigt ist, einen Auftrag auf Kosten des Betriebs zu erteilen.

Der Betriebsinhaber sollte daher einen Plan haben, wer statt seiner betriebswichtige Entscheidungen fällen kann und diese Person dann mit den notwendigen Informationen und Vollmachten ausstatten. Die Vollmachten sollten so gestaltet sein, dass sie erst bei Vorliegen bestimmter, für jedermann nachvollziehbarer Bedingungen eintreten und auf konkrete Sachverhalte beschränkt sind. Generalvollmachten sollten Betriebsinhaber nur nach guter Überlegung und Beratung und nur im Ausnahmefall erteilen.

Wichtige Unterlagen des Betriebs sollten stets auch zusätzlich in Form von Kopien außerhalb des Betriebs gelagert werden, beispielsweise bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, der diese Unterlagen dann in definierten Notfällen an vorher bezeichnete Personen herausgeben kann. So lässt sich sichern, dass Vertreter im Notfall einspringen können, ohne dass durch ihre Bestellung ein übermäßiges Missbrauchsrisiko entsteht. Ein Mehr-Augen-Prinzip lässt sich sogar für elektronische Unterlagen gut abbilden.

Haftungsfragen, Versicherungsfragen bei Mitarbeit von Einstellern
Dass engagierte Einsteller im Stall einspringen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, ist eine schöne Vorstellung – aber wer haftet für Schäden, die versehentlich entstehen, wer deckt Risiken aus Unfällen und Personenschäden ab? Nicht umsonst hat beispielsweise die Landesregierung in Bayern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeit von Einstellern in solchen Fällen zwar denkbar sei, gleichwohl aber bedacht werden müsse, dass ein Versicherungsschutz in der Regel nur bei Arbeitsverhältnissen gegeben ist. In einer Welt mit für Laien kaum zu überblickenden Vorschriften im Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsrecht sind solche Unterstützungsleistungen nicht ohne Risiko – erst recht nicht, wenn sie vor Beginn nicht mehr abgesprochen werden können, weil der Betriebsinhaber durch Unfall von einer Minute auf die andere nicht mehr verfügbar ist.

Es sei also dringend angeraten, sich auch für solche Fälle zu informieren und vorzubereiten. Ebenso ist dringend anzuraten, Regelungen hierzu schon in Einstellerverträge aufzunehmen, beispielsweise in Form allgemeiner, für alle Einsteller gültiger Verhaltensregeln für den Fall der vorübergehenden Selbstorganisation.

Zuletzt sollte der Betriebsinhaber auch ganz einfach an sich selbst denken. Die Coronakrise lehrt uns gerade in dramatischer Form, wie wichtig für Betriebe Rücklagen sind, mit denen sie Durststrecken und solche Ereignisse überleben können, die plötzlich und auf längere Dauer in den normalen Betriebsalltag eingreifen. Die Diskussionen und Schwierigkeiten rund um die staatlichen Soforthilfen lehren, dass im Krisenfall die Beschaffung von Liquidität erheblich schwieriger ist als in ruhigen Zeiten. Wer hier vorsorgt, hat im Notfall einige Sorgen weniger.

Dieser Text stammt aus der Ausgabe 2/2020 der Dressur-Studien, die Sie hier erwerben können.

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