Webinar: Gift- und Gefahrtiergesetze in Deutschland

Für die Tierrechtsakademie habe ich in der vergangenen Woche Vertreter von Ordnungsbehörden, Tierheimen und Auffangstationen über die aktuell in Deutschland geltenden Regelungen zu Gift- und Gefahrtieren informiert. Anders als vielleicht viele vermuten würden, gibt es hierzu nämlich keine bundeseinheitlichen Regeln, da die entscheidende Gesetzgebungskompetenz den Ländern zufällt. Von dieser Befugnis haben aber nur weniger Bundesländer wirklich Gebrauch gemacht, teilweise sind ehemals vorhandene Regelungen auch bereits wieder weggefallen.

In manchen Bundesländern existieren spezifische gesetzliche Regelungen, in der Regel mit dem Ziel, die Haltung von giftigen oder anderweitig gefährlichen Tieren durch Private zurückzudrängen oder ganz zu verhindern. So hat beispielsweise Nordrhein-Westfalen Anfang 2021 ein Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) in Kraft gesetzt, das speziell die Haltung von Giftschlangen, Giftspinnen und Skorpionen adressiert. Wir haben den Teilnehmern des Webinars hierzu einen konkreten Einblick in den Stand der Umsetzung gegeben.

Wir bauen die Zahl der Veranstaltungen bei der Tierrechtsakademie gerade für Behörden beständig aus. Eine Übersicht findet sich hier: tierrechtsakademie.com/veranstaltungen

Englisch:
Last week, on behalf of the Animal Rights Academy, I informed representatives of regulatory authorities, animal shelters and rescue centers about the regulations currently in force in Germany regarding poisonous and dangerous animals. Contrary to what many people might think, there are no uniform federal rules in this area, as the decisive legislative authority lies with the federal states. However, only a few of the federal states have actually made use of this authority, and some of the formerly existing regulations have already been repealed.

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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
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