: : Welpenverkauf und rechtliche Folgen bei Krankheiten – darauf sollten Verkäufer achten

Pflichten des Verkäufers bei Welpen mit Durchfall vor der Abgabe

Die Übergabe eines Welpen an neue Besitzer ist nicht nur emotional ein besonderer Moment, sondern auch rechtlich sensibel. Erkrankt ein Welpe kurz vor der Abgabe, etwa durch Durchfall, stellt sich schnell die Frage, ob und wie der Käufer darüber informiert werden muss. In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, welche rechtlichen Pflichten den Verkäufer treffen und wie diese am besten erfüllt werden können.

Rechtliche Einordnung von Durchfall bei Welpen

Rechtlich gesehen handelt es sich bei Durchfall zunächst einmal um einen gesundheitlichen Mangel des Welpen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Mangel schwerwiegend ist oder vorübergehend erscheint. Gemäß den gesetzlichen Regelungen zum Sachmangel (§ 434 BGB) muss ein Hund grundsätzlich frei von gesundheitlichen Einschränkungen sein, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Auch harmlose oder vorübergehende Symptome können rechtliche Bedeutung haben, denn der Käufer hat Anspruch auf ein gesundes Tier, soweit nicht anderweitig vereinbart.

Informationspflicht des Verkäufers bei gesundheitlichen Auffälligkeiten

Der Verkäufer hat die Pflicht, dem Käufer alle wesentlichen Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Welpen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Hierbei gilt insbesondere: je näher der Zeitpunkt der Übergabe, desto wichtiger die Klarheit über den Zustand des Tieres. Verschweigt der Verkäufer dem Käufer eine Krankheit, selbst wenn diese geringfügig ist, könnte dies im schlimmsten Fall als arglistige Täuschung ausgelegt werden. Die Folge wäre, dass der Käufer neben der Rückgabe des Hundes auch weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen könnte.

Mündliche Erklärung oder schriftliche Dokumentation – was ist rechtssicher?

Eine mündliche Erklärung ist zwar rechtlich grundsätzlich ausreichend, doch birgt diese Form der Informationsweitergabe für den Verkäufer erhebliche Risiken. Im Streitfall muss er beweisen, dass er den Käufer über die Krankheit informiert hat. Dies ist bei rein mündlichen Hinweisen schwierig. Die Schriftform dagegen schafft Klarheit und Beweissicherheit für beide Seiten. Dabei ist es egal, ob der Hinweis im Kaufvertrag selbst oder separat schriftlich festgehalten wird. Wichtig ist, dass der Käufer den Erhalt der Information durch seine Unterschrift bestätigt.

Eintragung im Kaufvertrag vs. separater Nachweis – die Vor- und Nachteile

Wer sich für eine Eintragung direkt im Kaufvertrag entscheidet, profitiert von einem Höchstmaß an Klarheit: Die Käufer unterschreiben das Dokument ohnehin, wodurch der Nachweis, dass sie informiert wurden, automatisch erbracht wird. Allerdings könnte dies potenzielle Käufer kurzfristig abschrecken, selbst wenn es sich um eine geringfügige, wahrscheinlich vorübergehende Erkrankung handelt.

Alternativ bietet sich ein separates Dokument an, in dem genau beschrieben wird, welche Symptome aufgetreten sind, wie behandelt wurde und welche weiteren Maßnahmen empfohlen werden. Ein solches Dokument sollte unbedingt datiert und vom Käufer unterschrieben werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Vorteilhaft ist dabei, dass die Details klar erfasst und für spätere Rückfragen nachvollziehbar sind.

Rechtsfolgen bei fehlender Aufklärung

Fehlt die rechtzeitige oder vollständige Aufklärung des Käufers über eine gesundheitliche Beeinträchtigung, kann dies gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Neben einer möglichen Rückgabe oder Nachbesserung (Übernahme der Tierarztkosten) besteht auch das Risiko einer Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung. Dies hätte zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden müsste und darüber hinaus Schadensersatzansprüche entstehen könnten. Der Verkäufer wäre unter Umständen verpflichtet, sämtliche entstandene Kosten, etwa für Untersuchungen oder Behandlungskosten, zu tragen.

Wie mit leichten Gesundheitsproblemen verantwortungsvoll umgehen?

Praktisch betrachtet sollten Verkäufer bei Auftreten von Durchfall oder anderen typischen Welpen-Erkrankungen kurz vor der Abgabe transparent und offensiv handeln. Tierärztliche Diagnosen, empfohlene Therapien (wie die Gabe von Diätpasten oder anderen Präparaten) und aktuelle Beobachtungen des Gesundheitszustands sollten offen kommuniziert und dokumentiert werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, dem Käufer entsprechende Hinweise zur Weiterbehandlung und zum Umgang mit dem Welpen mitzugeben. So entsteht ein vertrauensvolles Verhältnis und zugleich werden rechtliche Risiken deutlich minimiert.

Haftungsausschluss bei dokumentierter Offenlegung

Es empfiehlt sich, zusätzlich einen expliziten Haftungsausschluss für die dokumentierte Erkrankung im Kaufvertrag aufzunehmen. Dadurch wird klar geregelt, dass der Käufer in Kenntnis des Problems das Tier übernimmt und keine späteren Ansprüche bezüglich dieses bereits bekannten gesundheitlichen Mangels stellen kann. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für bereits bekannte und dokumentierte Gesundheitsprobleme, nicht jedoch für andere, bislang unbekannte Erkrankungen, die später auftreten könnten.

Fazit: Transparenz schützt vor rechtlichen Problemen

Der Umgang mit Krankheiten bei der Welpenübergabe sollte immer von Offenheit und Klarheit geprägt sein. Zwar mag es verlockend erscheinen, kleinere gesundheitliche Auffälligkeiten nicht explizit zu erwähnen oder lediglich mündlich zu kommunizieren. Jedoch birgt diese Vorgehensweise erhebliche rechtliche Risiken für Verkäufer. Die schriftliche Dokumentation, entweder direkt im Kaufvertrag oder separat bestätigt, ist daher dringend anzuraten, um Rechtssicherheit zu schaffen und zukünftige Konflikte zu vermeiden. Die zusätzlichen administrativen Schritte schützen sowohl den Verkäufer als auch den Käufer und ermöglichen ein langfristig vertrauensvolles Verhältnis zwischen beiden Parteien.

Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld. Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“

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