Wenn die Behörde ein Formular schickt: Genau hinsehen.

Der eingedruckte Satz auf dem Anhörungsformular, in dem Feld für „Angaben zur Sache“, war ganz unauffällig:

Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht mache ich nicht geltend bzw. steht mir nicht zu. Zu der Angelegenheit sage ich wie folgt aus:*

Das kleine Sternchen führte zu einer Fußnote, in der es hieß:

Hier bitte einen zusammenhängenden Bericht zur Sache abgeben. Soweit der Platz nicht ausreicht, gesondertes Blatt als Anlage beifügen.

Das alles vermittelte der Mandantin nachvollziehbar das Gefühl, sie habe den Brief der unteren Jagdbehörde, in dem ihr eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, auch entsprechend zu beantworten. Wie fürsorglich von der Behörde, das passende Formular gleich mitzuschicken.

Mal abgesehen davon, dass das wohl nur deshalb geschah, weil man auf einen vorhersehbaren Irrtum des Empfängers hoffte. Ganz anders, als es der eingedruckte Satz und die Fußnote suggerieren, muss sich meine Mandantin nämlich keineswegs zu Sache äußern. Denn niemand muss aussagen, wenn ihm eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird. Diese Belehrung findet sich auch in einem längeren Fließtext auf der ersten Seite des Schreibens versteckt, aber eben nicht auf dem beigefügten Formular.

Lerne: Wer von einer Behörde zur Stellungnahme aufgefordert wird, tut immer gut daran, erstmal zu überprüfen, ob eine Antwort verpflichtend ist. In ganz vielen Fällen ist sie das nämlich nicht, ohne dass es deshalb für den Bürger schlimmer werden kann. Im Gegenteil: Manchmal reissen sich die Empfänger solcher Briefe erst dadurch rein, dass sie das Formular wörtlich nehmen. Zurücknehmen lassen sich solche Stellungnahmen nämlich häufig nicht.

Die Mandantin freut sich gerade, dass sie auf ihr Bauchgefühl vertraut und erstmal hier angerufen hat. Denn in der Akte wird sich vermutlich nichts finden, was der Behörde später weiterhilft.

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