Hinweis: Alles nachfolgende hat den Stand 24.03.2020, 10:20 Uhr
Update 24.03.2020, 10:20 Uhr:
Die Tagesschau meldet: Die Auszahlung der Bundesmittel für notleidende Unternehmen und Selbstständige soll nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ab spätestens Mitte nächster Woche möglich sein. Dann sollte in allen Bundesländern klar sein, welche Behörden und Institutionen das Geld auszahlen, sagt der Minister im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. „Und es soll so unbürokratisch wie möglich gehen, wo immer möglich auch elektronisch.“
Trotz der Ankündigungen der Politik, man werde sich um einheitliche Hilfen und Unterstützung für Selbständige und kleine Unternehmen bemühen, bietet sich in der Praxis bislang der übliche Flickenteppich mit sehr unterschiedlichen Anforderungen und Förderungen. Es gibt Bundeshilfen sowie Programme der Ländern, hinzu kommen die geplanten Gesetzesänderungen, die Selbständige auch als Verbraucher betreffen (z.B. was die Miete für die private Wohnung angeht). Auch Unterstützung auf der Ebene Kurzarbeit ist möglich, zudem wird das Insolvenzrecht angepasst. Eine weitere Ebene, an der Betroffene jetzt ansetzen müssen, sind die formal schon bestehenden Möglichkeiten im Steuerrecht, für die nun in vielen Bundesländern großzügige Ermessensentscheidungen und Entgegenkommen angekündigt werden. Es gibt auch schon länger bestehende Unterstützungsprogramme, die jetzt neu angewärmt werden. Wer als Freiberufler in eine amtliche angeordnete Quarantäne muss, kann Entschädigungsansprüche einfordern, Berechnungsgrundlage ist 1/12 des Einnahmen des letzten Jahres (§ 56 Abs.1 InfSchG). Große Strom- und Gasversorger haben angekündigt, während der Coronakrise keine Energiesperrungen vorzunehmen.
Es wird also nicht das eine Hilfsprogramm geben, das zentral einfach angeklickt werden kann und schon fließt Geld. Alle Programme sind zeitlich befristet und – de facto – noch oben gedeckelt, auch wenn zu vermuten ist, dass in mehreren Etappen durch die Politik aufgesattelt werden wird, je nach Verlauf der Krise. Jeder sollte außerdem prüfen, ob eine sofortige Antragstellung wirklich Sinn macht. Soweit ersichtlich, fordern jedenfalls einige Länder eidesstattliche Versicherungen hinsichtlich der konkreten Liquidität und weisen darauf hin, dass zunächst (abseits von definiertem Schonvermögen) jedes eigene private Kapital einzusetzen ist. Wer sich also mit „ein bisschen Schwindeln“ Liquidität auf Vorrat beschafft, könnte sich bei einer Überprüfung unversehens einem Strafverfahren gegenüber sehen. Mit eidestattlichen Versicherungen spielt man nicht.
Ich habe mich bemüht, den derzeit bekannten Stand aufzuarbeiten und dorthin zu verlinken, wo in den nächsten Tagen vermutlich immer konkretere Informationen veröffentlicht werden. Es lohnt sich also, den jeweiligen Links für das eigene Bundesland ab und an neu zu folgen und die Aktualisierungen einzusehen. Viele der Seiten sind aktuell überlastet und teilweise nicht erreichbar, bitte bleiben Sie geduldig.
Ein wichtiger Hinweis: Schon seit heute kursieren zahlreiche Phising-E-Mails, die „Ein-Klick-Soforthilfen“ versprechen und dazu auffordern, Links zu folgen oder Attachments herunterzuladen. Seien Sie wachsam und rufen Sie die Angebote niemals aus unverlangt eigehenden E-Mails heraus auf. Auch Betrüger wissen, dass die Aufmerksamkeit aller Menschen derzeit voll und ganz auf das Thema Corona gerichtet ist und viele Menschen jetzt anfällig für diese Art von Betrug sind.
Hilfsprogramme des Bundes
Die Bundesregierung hat heute beschlossen, Bundestag und Bundesrat einen Gesetzesentwurf zu Soforthilfen für Selbständige und kleine Unternehmen sowie eine Vielzahl an Änderungen bestehender Gesetze vorzulegen. Das Gesetz soll am 25.03.2020 im Bundestag und am 27.03.2020 im Bundesrat beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf in der endgültigen Fassung ist noch nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung informiert laufend unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-1725960. Das Bundesfinanzministerium hat zu den (noch nicht verfügbaren) Förderverfahren schon eine zentrale Informationsseite erstellt, die hier zu finden ist: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
Soweit die Bundesregierung von „unbegrenzten Mitteln“ spricht, meint das zunächst das Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Kredite unter Vermittlung der Hausbank vergibt. Das Programm ist bereits gestartet, nachdem es von der EU genehmigt wurde. Die entsprechenden Informationsseiten sind hier zu finden.
Für manche Kleinunternehmen mag auch das Beteiligungsprogramm „Mikromezzaninfonds Deutschland“ interessant sein: https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html
Landesprogramme
Baden-Württemberg
Das Wirtschaftsministerium BW will ab Mitte der Woche über die konkreten Hilfsprogramme informieren, auch eine Antragstellung ist erst dann möglich. Informationen werden zentral hier bereitgestellt: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Die Staatsbank Baden-Württemberg (L-Bank) informiert über ihre Hilfe unter https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html. Auch die Bürgschaftsbank BW hat ein Programm aufgelegt: https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise. Die Finanzämter in BW informieren zu Steuererleichterungen unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus.
Bayern
Die Landesregierung informiert unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ zu den landesweiten Unterstützungsprogrammen, mit denen an Berechtigte Zuschüsse von bis zu 30.000 € als Soforthilfe ausgezahlt werden sollen. Es ist auch ein erster Förderungsantrag verfügbar, der hier heruntergeladen werden kann: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf. Geholfen wird nur bei Liquiditätsengpässen, die nicht schon vor dem 11. März 2020 vorhanden waren.
Berlin
In Berlin soll die Investitionsbank Berlin (IBB) für Soforthilfen zuständig sein, eine Antragstellung ist aber derzeit nichtin Kürze möglich, auf längere Bearbeitungsdauer wird hingewiesen (Danke Stefan!). Es gibt Zuschüsse und günstige Kredite. Die Informationsseiten finden sich hier: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
Brandenburg
In Brandenburg wird die Soforthilfe über die Investitionsbank des Landes (ILB) koordiniert, auch hier gibt es sowohl Zuschuss- wie auch Kreditangebote. Die Informationen sind noch dürftig, ab Mitte der Woche sollen Antragstellungen möglich sein. Alle Infos hier: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Bremen
Anträge werdem in Bremen bei der Task Force der BAB gestellt werden können, Infos hier: https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html. Für Bremerhaven ist die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) zuständig, Antragstellung hier: https://www.bis-bremerhaven.de/antrag-corona-soforthilfe.99067.html.
Die Stadt Bremen hat einen „Corona-Info-Ticker“ für Unternehmen ins Netz gestellt: http://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/
Hamburg
In Hamburg informiert der Senat unter https://www.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/ über sein Hilfsprogramm, zudem hat die Firmenhilfe Informationsseiten aufgesetzt: https://firmenhilfe.org/corona-krise-meistern/corona-krise-selbststaendig. Die Antragstellung soll möglich sein, sobald die entsprechenden Gesetze auf Bundesebene beschlossen sind.
Hessen
Das hessische Wirtschaftsministerium informiert unter https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona zu seinen Hilfsprogrammen. Bei der Förderbank gibt es zudem eine Übersicht der entsprechenden (nicht nur Corona-)Programme: https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen-306918.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) informiert unter https://www.gsa-schwerin.de/startseite/aktuelles/detailansicht/news/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen-aufgrund-der-corona-pandemie.html. Unter https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html können sich Interessierte für das Antragsverfahren vormerken.
Niedersachsen
In Niedersachsen soll es ein umfassendes Soforthilfeprogramm geben, Infos unter https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-mobilisiert-4-4-milliarden-euro-zur-bekampfung-der-auswirkungen-des-corona-virus-186397.html.
Ab dem 25.03.2020 will die Förderbank des Landes Anträge entgegennehmen, alle notwendigen Informationen dazu finden sich hier: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp. Update: Mir wird von Kollegen berichtet, die Bank klage bereits über Überlastung und nehme die Anträge nicht mehr online entgegen. Die Meldung ist aber noch nicht bestätigt.
Nordrhein-Westfalen
NRW fasst seine Informationen hier zusammen: https://www.wirtschaft.nrw/corona.
Für freischaffende Künstler gibt es weitere Informationen beim Kultusministerium unter https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Die NRW.BANK bietet Hilfen für kleine Unternehmen auf Basis von Darlehen durch Hausbankverfahren sowie Bürgschaftsprogramme und weitere Elemente. Infos finden sich hier: https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html
Rheinland-Pfalz
Das Wirtschaftsministerium hat eine umfangreiche Informationsseite zu den Soforthilfen ins Netz gestellt: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/. Eine Antragstellung ist aber bislang nicht möglich.
Saarland
Ab dem 24.03.2020 soll über die Seiten der Staatskanzlei eine Antragstellung möglich sein: http://www.corona.wirtschaft.saarland.de/.
Sachsen
Sachsen hat das „Sachsen-hilft-sofort“-Programm aufgelegt und informiert zentral unter https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp. Die Antragstellung ist bereits möglich.
Die Bürgschaftsbank des Landes Sachsen hat seine Förderprogramme ausgebaut und informiert hierzu unter http://www.bbs-sachsen.de/index.php?id=461. Auch die Investitionsbank (https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen) und die Bürgschaftsbank (https://www.bb-mbg.de/index.php/aktuelles/item/294-corona-finanzierungshilfen-fuer-betroffene-unternehmen) informieren noch zurückhaltend. Für Sachsen-Anhalt gibt es ein „Finanzierungsportal“, dass allerdings nicht in direktem Zusammenhang mit Corona steht: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist das Förderprogramm noch nicht fertig, soll aber diese Woche vorgestellt werden. Infos finden sich unter https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/
Schleswig-Holstein
Das Wirtschaftsministerium SH informiert unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/_startseite/Artikel2020/I/200313_InitiativeFinanzierung_Corona.html und kündigt verschiedene Hilfen auf Basis von Zuschüssen und Kreditangeboten an. Zur „Finanzierungsinitiative“ gibt es ein gesondertes Merkblatt, in dem auch die zuständigen Ansprechpartner vermerkt sind: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/_startseite/Artikel2020/I/200312_mat_InfoCoronaWirtschaft/infoblatt_FinanzInitiative.pdf;jsessionid=F9902F8A82E7BD52F00C2585186809A8.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=1.
Thüringen
In Thüringen werden die Hilfen unter dem Namen “Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft” zusammengefasst, koordiniert durch die Thüringer Aufbaubank. Die Antragstellung ist ab sofort möglich, Infos hier: https://www.aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen/Finanzhilfen-und-Risikoentlastung.
——————————————-
Alle Angaben ohne Gewähr und nur bezogen auf den oben vermerkten Stand. Bitte informieren Sie sich gründlich, welche Programme für Sie interessant sein könnten und welche Anforderungen jeweils an die Hilfen geknüpft sind.