Der Mandant ist Sattler und das alleine ist heutzutage schon eine gewisse Garantie dafür, regelmäßig Grund für Bauchschmerzen zu haben. Im aktuellen Fall reklamiert eine Kundin Schäden an einem bei ihm gekauften Sattel und verlangt zügige Abhilfe: Es seien Nähte am Sitz gerissen. Nun ist das ein Defekt, der ziemlich selten vorkommt und schon ein erster Blick zeigte, dass die Fäden auffallend sauber durchtrennt waren. Man könnte auch sagen: Sie waren recht offensichtlich zerschnitten. Trotzdem ist es für einen betroffenen Händler nicht ganz einfach, einen solchen Fall zu händeln.
In der Mängelgewährleistung besteht aus Sicht des Händlers immer das Problem, dass der Kunde einen Mangel behauptet, aber nicht immer sofort feststellbar ist, ob auch wirklich ein Mangel vorliegt. Lehnt der Händler eine Nachbesserung zu Unrecht ab, kann der Kunde im schlimmsten Fall vom Kauf zurücktreten. Gerade, wenn die Ãœberprüfung aber bereits mit reichlich Aufwand verbunden ist, liegt es nicht im Interesse des Händlers, jeder unspezifischen Reklamation nachzugehen. Eine Gratwanderung, über die man in vielen Fällen sehr individuell entscheiden muss.
Da in diesem Fall konkrete Anhaltspunkte für einen Betrugsversuch vorlagen, wurde mit Zustimmung der Kundin ein Gutachter beauftragt, den Schaden zu untersuchen. Das wäre auch ohne Einverständnis der Kundin gegangen, aber der Mandant war in diesem Punkt weniger aggressiv als sein Anwalt. Ergebnis: Der Gutachter bestätigt den Verdacht. Nun hat die Frau Gelegenheit, über die Rücknahme der Reklamation und das stillschweigende Zahlen der Gutachterrechnung nachzudenken. Sonst muss doch noch der Anwalt ran.