Das deutsche Tierschutzgesetz setzt strikte Maßstäbe, um das Wohl von Tieren zu schützen. Unter anderem verbietet es in § 3 Nr. 13 ausdrücklich den sexuellen Kontakt mit Tieren. Dieses Verbot, das seit 2013 wieder gesetzlich verankert ist, stieß bei einigen Personen auf Widerstand. Das Bundesverfassungsgericht musste sich daher mit der Frage befassen, ob diese Regelung verfassungsgemäß ist.
Was regelt das Tierschutzgesetz?
Gemäß § 3 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ist es untersagt, ein Tier für sexuelle Handlungen zu nutzen oder es dazu abzurichten. Solche Handlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Der Gesetzgeber begründet diese Regelung mit dem Schutz der Tiere vor nicht artgerechtem Verhalten und möglichen körperlichen Schäden.
Historischer Hintergrund des Verbots
Sexuelle Handlungen mit Tieren waren in Deutschland bis 1969 strafrechtlich verboten. Danach wurde die entsprechende Vorschrift aufgehoben, da man sie für überflüssig hielt. Doch das gesellschaftliche Bewusstsein änderte sich, auch durch den Druck von Tierschutzorganisationen. Seit 2013 ist der sexuelle Kontakt mit Tieren wieder ausdrücklich untersagt. Ähnliche Entwicklungen gab es in anderen Ländern wie Dänemark, wo 2015 ein entsprechendes Verbot in Kraft trat, um sogenannten „Zoophilie-Tourismus“ zu unterbinden.
Verfassungsbeschwerde: Schutz der Tiere vor sexuellen Übergriffen
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2015, dass das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren verfassungsgemäß ist. Die Beschwerdeführer, die sich auf ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung beriefen, unterlagen. Das Gericht stellte klar, dass dieses Grundrecht Grenzen hat, insbesondere dort, wo andere wichtige Rechtsgüter – wie der Schutz von Tieren – gefährdet sind. Der Schutz der Tiere ist im Grundgesetz durch Art. 20a verankert und wurde vom Gesetzgeber zu Recht in § 3 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes konkretisiert. Die Entscheidung zeigt, dass die Abwägung zwischen Grundrechten und Tierschutz im Sinne der Verhältnismäßigkeit getroffen wurde.
Auswirkungen der Entscheidung
Mit dem Urteil stärkt das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Tiere in Deutschland. Es unterstreicht, dass Tiere nicht für menschliche Neigungen oder Handlungen instrumentalisiert werden dürfen, wenn dies nicht artgerecht ist. Die Entscheidung setzt zudem ein deutliches Signal gegen die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Handlungen.
Praxistipp
Der Schutz von Tieren ist ein zentrales Anliegen des deutschen Rechts und betrifft nicht nur extreme Fälle wie sexuelle Übergriffe, sondern auch alltägliche Fragen der artgerechten Haltung und Pflege. Sollten Sie Fragen zum Tierschutzrecht haben – sei es als Tierhalter, Vereinsmitglied oder Betroffener – wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Nils Michael Becker, der sich auf Tierrecht spezialisiert hat. Fachkundige Beratung hilft Ihnen, die komplexen Regelungen des Tierschutzgesetzes besser zu verstehen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.