Zum Widerruf (auch) von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen

Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 12.01.2022 (14 U 111/21) klargestellt, dass es für die Anwendung von Bestimmungen zum Widerruf bei außerhalb von Geschäftsräumen eines Unternehmers geschlossenen Verträgen alleine darauf ankommt, ob sich die beteiligten Personen zum Zeitpunkt des eigentlichen Vertragsschlusses in oder außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers befanden. Für „Grauzonen“ oder sonstiges Beurteilungsaspekte sei bei der Anwendung kein Raum, so die Richter.

Die Entscheidung verdeutlicht nochmals die Problematik auch für „reisendes Gewerbe“, beispielsweise für Sattlerinnen und Sattler, die mit mobilen Sattelmobilen zu Kunden hinausfahren und dort Sättel vorführen und Aufträge entgegennehmen. Nach dem Urteil des OLG Celle werden wenigstens in der Mehrzahl der Fälle auch Widerrufsbestimmungen anzuwenden sein, unabhängig davon, wer den Besuch vor Ort initiiert und organisiert hat. Keine Rolle spielt auch, ob schließlich nur noch der Form halber später eine Unterschrift in Geschäftsräumen des Sattelunternehmens nachgeholt wird oder ob das Sattelunternehmen überhaupt Geschäftsräume benutzt. Auch ein „Sattelmobil“ wird nicht als Geschäftsraum zu klassifizieren sein.

Anders kann der Fall liegen, wenn während des Vor-Ort-Termins lediglich Maße eines Pferdes aufgenommen wurden und der Termin damit ausschließlich zur Vorbereitung eines schriftlichen Angebotes oder eines nachfolgenden Besuches des Kunden im Sattelunternehmen dient. Wenn die wesentlichen Verhandlungen und der Vertragsschluß sodann in Geschäftsräumen stattfinden, ist der vorhergehende Besuch vor Ort unschädlich. es besteht kein Widerrufsrecht.

Das Urteil zeigt, dass es bei rechtlichem Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrecht auf exakte Details und deren Darstellung ankommt, damit auch auf die Dokumentation eines Besuchs und des Vertragsschlusses. Im Zweifel sind Reitsportsattlerinnen und -sattler gut beraten, wenn sie auch in Zweifelsfällen Ihre Kunden über ein mögliches Widerrufsrecht belehren um so wenigstens die reguläre Ablauffrist von 14 Tagen in Gang zu setzen.

Englisch:
In a decision dated January 12, 2022 (14 U 111/21), the Higher Regional Court of Celle clarified that the application of provisions on revocation in the case of contracts concluded outside the business premises of an entrepreneur depends solely on whether the persons involved were on or outside the business premises of the entrepreneur at the time of the actual conclusion of the contract. According to the judges, there is no room for „gray areas“ or other assessment aspects in the application.

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