Zustimmung zur Mieterhöhung: Widerruf für Verbraucher möglich?

Zwei Berufungsprozesse am Landgericht Berlin haben sich mit der Frage befasst, ob es für Mieter möglich ist, die Zustimmung zu einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung auf Grundlage der entsprechenden Verbraucherschutzregeln zu widerrufen (Widerrufsrecht). In beiden Fällen haben die Mieter die Verfahren verloren, jedoch aus unterschiedlichen Gründen.

Eine Kammer des Landgerichts war der Auffassung, dass die Verbraucherschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches dem Wortlaut nach anwendbar seien und auch die Vorschriften des Mietrechtes dieses Regelungen nicht vorgingen. Zudem sei ein Teil der Voraussetzung für die Anwendung von Widerrufsrecht gegeben, wenn der Vermieter in gewerblichem Rahmen Wohnraum vermiete und der Mieter ein Verbraucher sei. Es fehle aber für die endgültige Anwendbarkeit des Widerrufsrechts an einem Vertriebs- und Dienstleistungssystem der Vermieterin, mit dem sie sich die Vorzüge der Fernkommunikation zu Nutze mache und es nach dem Gesamtbild typisch für sie wäre, solche Distanzgeschäfte zu schließen.

Im Ergebnis wurde ein Widerrufsrecht deshalb verneint, aber Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Das Urteil ist deshalb bislang nicht rechtskräftig.

Im zweiten Fall lehnte eine andere Mietkammer die Anwendung von Widerrufsrecht deshalb ab, weil die allgemeinen Regeln des Verbraucherschutzes nicht auf bereits bestehende Mietverträge anwendbar seien. Zudem sei bei konkludentem Handeln, also einer zunächst erfolgten Ãœberweisung der erhöhten Miete, ein Widerruf auch deshalb nicht möglich, weil sie den Vermieter de facto benachteilige. Der sei nämlich bei ausbleibender Zustimmung gehalten, den Mieter auf Zustimmung zu verklagen. Diese Klagefrist könne im schlimmsten Fall bereits abgelaufen sein, wenn der Mieter ein Widerrufsrecht ausübt.

Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin vom 21.04.2017

Nils Michael Becker ist Rechtsanwalt in Bad Honnef (Aegidienberg).

  • Allgemeines Zivil- und Verwaltungsrecht
    Mandanten jeder Art berate ich hinsichtlich zivil- oder verwaltungsrechtlicher Fragestellungen. In gerichtlichen Streitigkeiten übernehme ich die Prozessvertretung vor allen entsprechenden deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes.

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    Mandate aus dem Bereich Tierschutz drehen sich häufig um Konflikte oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Entweder, weil die Mandanten nach Auffassung von Behörden gegen Regeln verstoßen haben, oder weil sie selbst der Auffassung sind, dass Dritte gegen das Tierschutzrecht verstoßen.

    Bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht ist es wichtig, die Missstände einerseits schnell im Einvernehmen mit Mandanten und Behörden zu beseitigen, andererseits aber auch die Mandanten vor überzogenen Maßnahmen von Behörden zu schützen. Typische Aufgabe eines Anwaltes ist hier die Akteneinsicht, das Erstellen von Stellungnahmen und die Vertretung des Mandanten in Rechtsmittel- oder Gerichtsverfahren.

    Tierschutzvereine oder Tierheime bitten häufig um Beratung bei der Beurteilung potentiell tierschutzwidriger Haltungen oder beim Kontakt mit Behörden. Ebenso besteht häufig Beratungsbedarf, was eigene Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Führung von Tierheimen oder der Beantragung hierzu notwendiger Genehmigungen angeht.

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    Weil ich viele Jahre eine der größten regionalen Pferdezeitungen in Deutschland herausgegeben habe („Die Pferderegion“), und noch immer als Redaktionsmitglied für das feine Magazin „Dressur Studien“ schreibe, kommen noch heute viele meiner Mandanten aus der Pferdebranche.

    Ein wesentlicher Schwerpunkt sind Sattelstreitigkeiten, in denen ich überwiegend Sattler und Sattelhändler in Gewährleistungsstreitigkeiten vertrete. Solche Rechtsstreitigkeiten sind häufig schwierig und wenig erquicklich, weil Sättel eine sehr besondere Ware sind: Ihre Passform hängt nicht nur von der Herstellung, sondern auch vom Pferd und vom Reiter ab. Gerichte haben häufig Schwierigkeiten nachzuvollziehen, warum sich die Passform eines Sattels schon in kurzer Zeit deutlich ändern kann. Eine solche Veränderung stellt rechtlich aber keinen Sachmangel dar.

    Reitsporthändler oder Betreiber von Reiterhöfen vertrete ich häufig im Zusammenhang mit offenen Forderungen gegen Kunden oder beim Streit mit Lieferanten. Stallbetreiber benötigen oft Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Behörden (z.B. Baubehörden, Veterinärbehörden) oder um sich gegen falsche Bewertungen durch Kunden im Internet zu wehren.

    Privatpersonen vertrete ich häufig in Streitigkeiten beim Pferdekauf, also der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oder sogar der Rückabwicklung von Kaufverträgen. Aber auch die Abwehr unberechtigter Forderungen von Stallbetreibern gehört hier zu den regelmäßigen Aufgaben.

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    Verbraucher haben noch immer wegen ständig neuer Abmahnungen im Zusammenhang mit angeblichem Filesharing Beratungsbedarf. Die Abwehr solcher Abmahnungen gehört daher zu meinem Arbeitsgebiet. Ebenso mussten Mandanten erleben, dass Ihnen durch typische Internetkriminalität Schäden entstehen: Identitätsdiebstahl oder Zugriffe auf das Onlinebanking sind keine Seltenheit mehr.

    Unternehmenskunden und Selbständige haben häufig Beratungsbedarf hinsichtlich datenschutzrechtlicher Problematiken, der digitalen Aufzeichnung von Geschäftsdaten oder der Einrichtung abgesicherter Kommunikationsstrecken. Ebenso stellen unberechtigte Bewertungen von Kunden oder Betrugsversuche im Onlinehandel ein erhebliches Problem dar, für das regelmäßig anwaltlicher Rat benötigt wird.

  • Recht der Medien/Urheberrecht
    Für Mandanten aus dem Bereich Medien bin ich häufig mit wettbewerbsrechtlichen Fragen, aber auch mit der Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen oder presserechtlichen Fragen befasst. Hinzu kommt bei Verlagen auch der Forderungseinzug gegenüber Abonnenten und Inserenten sowie die Beratung bei Vertragsgestaltungen.

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    Vor den Arbeitsgerichten vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Typische Themen sind die Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte oder das unerlaubte Fehlen am Arbeitsplatz. Auch Gehalts- oder Statusklagen sind regelmäßig Thema arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.

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    Ebenso kann es passieren, dass sich Mandanten ihrerseits gegen eine vorläufige Maßnahme wehren müssen, die durch ein Gericht angeordnet wurde. In diesen Fällen droht den Betroffenen häufig ein erheblicher finanzieller Schaden, wenn die Maßnahme nicht sofort wieder angegriffen werden kann.

    Für die Prüfung solcher Eilsachen stehe ich auch außerhalb üblicher Bürozeiten und an den Wochenenden zur Verfügung. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass nicht jede von Mandanten als „eilig“ empfundene Sache auch aus juristischer Sicht sinnvoll „eilig“ betrieben wird.

  • Allgemeine Beratung
    Viele Tierschutzvereine, Tierheime und andere Institutionen berate ich bei der Planung, Organisation und Führung ihrer Vereine und Einrichtungen. Hierzu gehört unter anderem auch die Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Geldgebern sowie die Erstellung von Finanz- und Organisationsplänen.

    Bei Verhandlungen zwischen Tierheimen und Kommunen hinsichtlich der Finanzierung berate ich Mandanten hinsichtlich der konkreten Vertragsgestaltungen und begleite oder vertrete sie in den entsprechenden Verhandlungen.

    Bei Neuprojekten berate ich hinsichtlich möglicher Finanzierungen oder unterstütze Träger bei der Sanierung bereits vorhandener Projekte und Einrichtungen.

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