» Zuwendungen und Leistungen an Vereinsmitglieder: Risiken vermeiden, rechtssicher handeln

Die Frage, welche Zuwendungen und Leistungen ein Verein seinen Mitgliedern gewähren darf, ohne steuer- oder gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme zu riskieren, ist komplex. Besonders kritisch sind unentgeltliche Zuwendungen oder solche, die deutlich unter dem marktüblichen Preis erfolgen. Hier können Vereine schnell in Konflikt mit den steuerrechtlichen Vorschriften geraten – mit möglichen Konsequenzen bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Risiken im Vereinsrecht: Was gilt es zu beachten?
Für Vereine, die gemeinnützig tätig sind, gelten strenge Vorschriften. Zuwendungen an Mitglieder dürfen nicht gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit verstoßen, sonst droht eine Aberkennung des Status. Auch die steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen und Leistungen an Mitglieder birgt Fallstricke:

– Annehmlichkeiten im Rahmen der Mitgliederpflege: Welche Gesten sind erlaubt, ohne dass steuerliche Probleme entstehen?
– Leistungen an Mitglieder: Hier ist klar abzugrenzen, welche Zuwendungen gemeinnützigkeits- oder steuerrechtlich zulässig sind.
– Verdeckte Gewinnausschüttungen: Werden Mitglieder durch unangemessene Vorteile begünstigt, könnte dies als verdeckte Gewinnausschüttung gelten – mit erheblichen Konsequenzen für den Verein.
– Umsatzsteuerliche Mindestbemessungsgrundlage: Besonders unentgeltliche oder verbilligte Leistungen an Mitglieder erfordern eine genaue Prüfung der Umsatzsteuer.

Kontaktieren Sie bei Fragen Rechtsanwalt Nils Michael Becker, um Ihre Fragen zu klären und individuelle Lösungen zu erarbeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin

In