Tagesnotizen vom 24.09.2019

Olaf Scholz möchte nie wieder von jungen Menschen gewählt werden (https://twitter.com/OlafScholz/status/1175342660279840768) und Greta Thunberg erklärt, warum es auch so kommen wird (https://twitter.com/TIME/status/1176216246943125505).

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Google Links auf Websiten mit heiklen Informationen nicht generell löschen muss. Stattdessen muss der Suchmaschinenbetreiber auf Antrag eines Betroffenen prüfen, ob nach Abwägung dessen Interessen gegen die Informationsfreiheit der Internetnutzer eine Löschung aus der Ergebnisliste zu erfolgen hat (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-muss-Informationen-nicht-zwingend-und-nicht-weltweit-loeschen-4537772.html).

Vor dem Arbeitsgericht Köln scheitern mehrere Mitarbeiter des Filmteams der Serie „Lindenstraße“ mit Klagen gegen die betriebsbedingten Kündigungen ihrer Verträge. Die Serie wird im nächsten Jahr eingestellt (https://www.juris.de/jportal/portal/t/1brv/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190902374&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp).

Das Bundesarbeitsgericht meint: Ein Beweisverwertungsverbot setzt voraus, dass bereits durch die Informations- oder Beweisbeschaffung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird, ohne dass dies durch überwiegende Belange der anderen Partei zu rechtfertigen ist. Ist die betreffende Ãœberwachungsmaßnahme (hier: Videoüberwachung) aber zulässig, kommt ein Verwertungsverbot nicht in Frage (https://www.juris.de/jportal/portal/t/1brv/page/homerl.psml?nid=jpr-NLAR000024419&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp).

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin

In