Unter „biometrische Daten“ versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
„mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten“
(Art. 4 Nr. 14 EU-DSGVO)