Verfügungen des Veterinäramts nach dem Landeshundegesetz

Der Hund wurde als gefährlich eingestuft, nachdem er mit 10 Monaten zwei Menschen angesprungen und leicht verletzt hatte. Daraufhin wurden Maulkorb- und Leinenpflicht, Hundeschule und Wesenstest angeordnet, denen die Besitzer nachgekommen sind.

Der erste Wesenstest wurde nicht bestanden, unter anderem weil der prüfende Tierarzt dies eigentlich nicht durchführen durfte. Aus Kulanz wurde ein weiterer Test genehmigt, der bestanden wurde. Trotzdem hat das Veterinäramt angeordnet, den Hund wegzunehmen. Die Besitzer haben schriftliche Gutachten, die bestätigen, dass der Hund nicht gefährlich oder aggressiv ist.

In solchen Fällen möchte ich betonen, dass eine vollständige Bewertung der Situation nur nach eingehender Prüfung aller vorliegenden Unterlagen möglich ist. Als Hundebesitzer ist es wichtig, alle relevanten Dokumente zu sammeln und ausführliche Notizen zu führen. Dies erleichtert nicht nur die Beurteilung durch Experten, sondern kann auch dazu beitragen, Missverständnisse und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, empfehle ich Ihnen dringend, alle verfügbaren Unterlagen und Informationen zu sammeln, bevor Sie sich an mich oder einen anderen Experten wenden. So kann ich Ihnen am besten helfen und eine fundierte Einschätzung der Lage abgeben.

Denken Sie daran, dass es im Interesse Ihres Tieres und Ihrer eigenen Sicherheit liegt, alle Vorschriften und Anordnungen zu befolgen und alle erforderlichen Dokumente und Informationen bereitzuhalten. Nur so kann eine faire und korrekte Beurteilung der Situation gewährleistet werden.