Der geschenkte Gaul: Nicht immer das große Los (Dressur-Studien 02/2015)

„Wir freuen uns, Sie bei unserem Tag der offenen Tür begrüßen zu dürfen. Es warten jede Menge toller Überraschungen und bei unserer Tombola können Sie ein Pferd gewinnen!“ Weil ich eine solche Werbeaktion eines heimischen Gestüts öffentlich kritisiert habe, waren sie dort böse mit mir. Ich wisse gar nicht, schrieb mir die Ehefrau des Gestütsbetreibers, wie sehr sie sich bemühten, die Pferde in gute Hände zu geben. Da gäbe es nichts zu bemängeln: „Ich kann wirklich nicht verstehen, warum Sie uns so angehen.“

Kritisiert hatte ich das in diesem Fall ganz einfach deshalb, weil ich meine, dass die Verantwortung für ein lebendes Tier nicht auf den Preis eines Tombola-Loses reduziert werden sollte. Dabei gäbe es aber neben der moralischen Frage (die in diesem Fall schon alles entscheiden sollte) durchaus auch juristisch einiges zu sagen. Das Verlosen von Tieren ist nämlich durch das Tierschutzgesetz in § 3 grundsätzlich zunächst einmal verboten:

„Es ist verboten, ein Tier als Preis oder Belohnung bei einem Wettbewerb, einer Verlosung, einem Preisausschreiben oder einer ähnlichen Veranstaltung auszuloben“.

Das soll genau der Tatsache Rechnung tragen, dass sich der Veranstalter einer Tombola den Gewinner eben nicht aussuchen kann, wenn alles mit rechten Dingen zugeht – Glücksspiel ist eben Glückssache.

Nun hat der Gesetzgeber aber eine Ausnahme von der Regel vorgesehen, auf die sich Veranstalter solch zweifelhafter Aktionen dann auch gern berufen: Das Verbot soll nicht gelten, wenn das Tier auf einer solchen Veranstaltung als Preis ausgelobt wird, „bei der erwartet werden kann, dass die Teilnehmer der Veranstaltung im Falle des Gewinns als künftige Tierhalter die Einhaltung der Anforderungen […] sicherstellen können“. Aus diesem Satz lässt sich also mit etwas gutem Willen herauslesen, dass die Verlosung eines Pferdes auf einer Gestütsveranstaltung wohl rechtens sein dürfte, was das Tierschutzgesetz angeht.

Das eigentliche Problem ist damit aber noch nicht aus der Welt. Denn die zitierte Ausnahmeregelung erlaubt es dem Veranstalter nicht, tatsächlich Einfluss auf die Verlosung zu nehmen. Sprich: Hat sich unter die Teilnehmer der Veranstaltung jemand gemischt, dem die Haltung eines Pferdes nicht recht zuzutrauen ist, darf ihm den Hauptgewinn – das Pferd – trotzdem nicht vorenthalten werden, wenn er das richtige Los vorweisen kann. Denn die Auslobung eines Gewinns verpflichtet den Veranstalter, die versprochenen Preise auch tatsächlich auszukehren – die Teilnehmer haben einen einklagbaren Anspruch auf Übergabe des Pferdes, wenn ihr Los gewonnen hat.

Damit stecken die Veranstalter am Ende doch in dem Dilemma, das ihnen zu Recht von Kritikern vorgehalten wird: Wer ein lebendes Tier zum Hauptgewinn einer Tombola degradiert, kann sich anschließend nicht damit rechtfertigen, er habe ein genaues Auge darauf, wer das Tier bekommt. Denn ein solches Prüfungsrecht steht dem Veranstalter überhaupt nicht zu, es sei denn, er hat dies vorher durch entsprechende Veranstaltungsregeln definiert und den Teilnehmerkreis auf Eignung überprüft. In der Praxis ist das kaum durchführbar.

Aber worin liegt für den Veranstalter eigentlich der Reiz, ein Pferd zu verlosen? Wäre ein Geldbetrag nicht viel einfacher? Die Erklärung könnte einfach sein: Denn oftmals werden nicht wirklich wertvolle Pferde verlost. Während bei einem Verkauf die gesetzliche Gewährleistung zugunsten des Käufers greift, kann sich der Gewinner eines Tombola-Pferdes anschließend nicht beschweren. Stellt sich beispielsweise heraus, dass das Pferd aufwändig behandelt werden muss, ist der Gewinner allein der Dumme. Während also der Veranstalter mit dem Verkauf von Tombola-Losen gut verdienen könnte, bleiben alle Risiken des nett anzusehenden Hauptgewinns bei den Teilnehmern, die davon noch nichts ahnen. Selbst eine Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn der Veranstalter damit nicht einverstanden ist. Ab dem Augenblick der Preisverleihung ist der Gewinner mit allen Rechten und Pflichten Eigentümer des Pferdes. Gut beraten ist, wer da schon vor der Tombola auf Verdacht eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, um das Tier weitgehend risikofrei nach Hause zu bekommen.

Zusammengefasst: Wer ein Pferd verlost, riskiert juristischen Ärger und seinen guten Ruf. Wer eines gewinnt, könnte den Hauptpreis gewinnen und eine Niete bekommen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe 02/2015 der Dressur-Studien, die Sie hier erwerben können.

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