Die Berliner Zeitung berichtet am Mittwoch, die Bundeskanzlerin Angela Merkel wolle mit dem Bundesheimatinnenminister nochmal über die am 25. Mai scharf werdende Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sprechen und auf eine Abmilderung der Regeln drängen. Von einer „Lockerung in letzter Sekunde“ ist die Rede und dann auch fälschlich wiederholt von einer „Richtlinie“, die in Deutschland anders umgesetzt werde als in anderen europäischen Ländern.
Das ist bemerkenswert falsch, denn bei der DSGVO handelt es sich um eine EU-Verordnung, die keineswegs erst umgesetzt werden muss, sondern unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten ist. Die Verordnung ist auch bereits seit zwei Jahren in Kraft, zum 25. Mai läuft lediglich die von der EU bestimmte Ãœbergangsfrist aus, auch wenn das jetzt allgemein gerade erst bemerkt wird.
Bezeichnender Weise hat sich die Kanzlerin nicht genau dazu geäußert, wie sie die DSGVO „lockern“ will. Eine solche Möglichkeit gibt es rechtlich auch nicht, die nationalen Gesetzgeber haben lediglich im Rahmen spezieller Öffnungsklauseln die Möglichkeit, einzelne Regelungsbereiche der DSGVO genauer auszugestalten oder nationales Recht hinzuzufügen. In Deutschland ist das beispielsweise durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes geschehen, in Sachen Kunsturhebergesetz (KuG) wurde es leider bislang versäumt. Es ist daher keineswegs davon auszugehen, dass sich bis zum 25. Mai an der kommenden Rechtslage irgendetwas substanzielles ändert.