Modernisierung des Zivilprozesses durch Digitalisierung?

Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit, initiiert von Bundesjustizminister Marco Buschmann, zielt auf die Modernisierung und Digitalisierung des Zivilprozesses ab. Dieser Schritt ist bedeutsam, da er eine Antwort auf die wachsenden digitalen Anforderungen der Gesellschaft bietet und zugleich den Justizalltag effizienter gestalten könnte. Allerdings besteht die Gefahr, dass der Entwurf über das eigentliche Ziel hinausschießt und wichtige praktische Probleme ungelöst lässt.

Vorteile und Herausforderungen der Videoverhandlungen

Videoverhandlungen haben sich in der Pandemie als nützlich erwiesen, offenbaren jedoch auch Lücken und Probleme in der aktuellen Rechtspraxis. Die geplante Ausweitung ihres Anwendungsbereichs und die Regelung digitaler Augenscheinnahmen sind positive Entwicklungen. Jedoch bergen sie auch Herausforderungen, wie die mögliche Kollision mit der Formalität des Erscheinens vor Gericht und die Frage, wie angemessen solche Verhandlungen wahrgenommen werden.

Kritik an der örtlichen Flexibilität und Verfahrensgestaltung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Richterinnen und Richter aus dem Homeoffice verhandeln können, was neue Flexibilität bietet, aber auch Bedenken hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und Formalität solcher Verhandlungen aufwirft. Die vorgeschlagene Soll-Regelung bei übereinstimmenden Anträgen der Parteien könnte die Akzeptanz der Digitalisierung in der Richterschaft beeinträchtigen. Sie zwingt zu einer offenen Darlegung der Einschätzung des Gerichts und könnte zu unnötigen Verzögerungen führen.

Unadressierte Probleme: Technische Herausforderungen und Personalmangel

Ein wesentliches Hindernis für die Förderung von Videoverhandlungen, das im Gesetzentwurf nicht thematisiert wird, ist die technische Umsetzung. Um Videokonferenzen reibungslos durchführen zu können, ist qualifiziertes Personal erforderlich, das technische Abläufe vorbereitet und unterstützt. Eine mögliche Lösung könnte die Schaffung von Fachstellen im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat sein, um so die Nutzung dieser Technologie zu vereinfachen und zu verbreiten.

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