Umweltministerium NRW: „Bremsenfallen“ berühren artenschutzrechtliche Verbote

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) hat in einem Rundschreiben an die vollziehenden Artenschutzbehörden darum gebeten, dem Einsatz sogenannter „Bremsenfallen“ Einhalt zu gebieten, insbesondere in naturschutzrechtlich wertvollen Gebieten. Bei Bremsenfallen handelt es sich um große schwarze Bälle, über denen trichterförmige Fangeinrichtungen angebracht sind. Die sich im Wind leicht bewegenden, durch die Sonne erwärmten Bälle simulieren Pferdekörper und führen – so der Plan – Bremsen und andere Plagegeister der Fangeinrichtung zu, wo sie verenden.

Das MUNLV teilt nun unter dem 11.09.2020 mit, eine Studie habe ergeben, dass es sich bei solchen Fallen keineswegs um selektive Fangreinrichtungen handelt – vielmehr sei ein sehr erheblicher Überfang zu verzeichnen. Konkret wurde die Zahlen von rund 53.000 getöteten Insekten genannt, von denen nur rund 2.000 tatsächlich Bremsen gewesen sein. Getötet würden durch die Fallen in erheblichem Maßen auch seltene und nützliche Insekten, insbesondere auch solche, die unter Naturschutz stünden (wie Wildbienen).

Die Naturschutzbehörden werden deshalb mit dem Schreiben gebeten, den Einsatz solcher Bremsenfallen ggfls. durch artenschutzrechtliche Verfügungen zu unterbinden, da der Einsatz regelmäßig rechtswidrig sei. Außerhalb naturschutzrechtlich wertvoller Gebiete könne ggfls. in einem begrenzten Zeitraum der Einsatz zulässig sein.

Abgesehen davon, dass schon der gesunde Menschenverstand eigentlich Zweifel am Einsatz solcher Fallen wecken sollte: Pferdebesitzer in NRW müssen jedenfalls jetzt mit Verfahren rechnen, wenn sie innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks oder sonstigen geschützen Gebieten solche Fallen auf ihren Weiden aufstellen. In anderen Gebieten ist die Verwendung außerhalb einer einer Kernzeit zwischen dem 1. Juni und dem 15. September unzulässig. Es ist durchaus anzunehmen, dass sich auch die Naturschutzbehörden anderer Bundesländer dieser Auffassung anschließen.

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