VG München: Nutzung von ChatGPT zur Essay-Erstellung als Täuschungsversuch gewertet

Das Verwaltungsgericht München hat in einem Beschluss vom 28. November 2023 eine bemerkenswerte Entscheidung gefällt: Ein mit Hilfe des Sprachmodells ChatGPT erstelltes Essay stellt einen Täuschungsversuch dar. Dies begründet die Ablehnung des Zugangs zu einem Masterstudiengang. Der Fall wirft Licht auf die zunehmend wichtige Rolle von künstlicher Intelligenz im akademischen Kontext und stellt die Frage nach den Grenzen ihrer Verwendung.

Nach Art. 90 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können Hochschulen zusätzliche Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge festlegen. Dies beinhaltet die Prüfung der studiengangspezifischen Eignung. Die Hochschulen sind dabei gehalten, die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Kriterien der Eignungsfeststellung klar zu definieren. Diese Regelungen sind im Kontext der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung, da sie den Rahmen für die Bewertung des Einsatzes von ChatGPT im akademischen Prüfungsverfahren abstecken.

Die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für den betreffenden Masterstudiengang, wie in der Fachprüfungs- und Studienordnung festgelegt, umfassen neben einem qualifizierten Bachelorabschluss und Sprachkenntnissen auch ein Eignungsverfahren. Dieses schließt das Einreichen eines eigenständig verfassten Essays in englischer Sprache ein. Die Betonung liegt auf der Eigenständigkeit der Erstellung, die gemäß den Richtlinien der Hochschule erfolgen muss.

Kriterien der Essaybewertung und Konsequenzen der Regelverletzung

Zur Bewertung des Essays und zur Feststellung der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis wird unter anderem spezielle Plagiatssoftware eingesetzt. Dieses Verfahren wird jedoch nur angewandt, wenn die Bewerber nicht bereits in der ersten Stufe des Eignungsverfahrens die erforderlichen Punktzahlen erreichen. Im vorliegenden Fall wurden Anzeichen dafür gefunden, dass das Essay mit Hilfe von ChatGPT verfasst wurde. Merkmale wie eine ungewöhnlich strukturierte Form und eine auffällige Inhaltsdichte legten den Verdacht nahe, dass das Werk nicht ausschließlich vom Bewerber stammt.

Die Analyse des Essays zeigte signifikante Unterschiede im Vergleich zu vorherigen Einreichungen des Bewerbers und anderen eingereichten Essays. Insbesondere wiesen die Struktur, der Wortschatz und die Präzision der Formulierungen auf eine mögliche Verwendung von ChatGPT hin. Trotz Gegenargumenten des Bewerbers bestätigte das Gericht die Einschätzung der Prüfer, dass eine erhebliche Verletzung wissenschaftlicher Praxis vorliegt.

Rechtliche Einordnung und Ausblick

Das Gericht wog die Argumente des Bewerbers gegen die festgestellten Auffälligkeiten ab und kam zu dem Schluss, dass eine Täuschung vorlag. Es verwies auf die Notwendigkeit, wissenschaftliche Arbeiten selbständig und ohne unerlaubte Hilfsmittel zu erstellen. Dies dient der Wahrung der Integrität akademischer Standards und der Glaubwürdigkeit von Qualifikationsnachweisen.

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