Auslandshunde-Vereine üben wirtschaftliche Tätigkeit aus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch gemeinnützige Tierschutzvereine, die Hunde aus dem EU-Ausland importieren und gegen Entgelt an neue Besitzer vermitteln, den gesetzlichen Regelungen für innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren unterfallen. In Folge müssen diese Vereine sich bei den zuständigen Behörden registrieren lassen, genaue Bücher führen und sich regelmäßigen Kontrollen unterwerfen.

Die Entscheidung war so bereits erwartet worden. Im Kern ging es um die Frage, ob gemeinnützige Vereine, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Hunde aus tierschützerischen Motiven transportieren, sich an die gesetzlichen Vorgaben für geschäftsmäßige Transporte halten müssen. Der Streit ist ein Beispiel dafür, dass Juristen die Bezeichnung „geschäftsmäßig“ in der Regel anders verstehen als Laien. Es kommt im rechtlichen Sinne nämlich nicht darauf an, ob der betreffende Verein mit der Absicht handelt, aus seiner Tätigkeit Gewinne zu erzielen. Maßgeblich ist alleine, ob die Tätigkeit systematisch und auf längere Dauer angelegt ist.

Tatsächlich erzielen viele Vereine aber mit dem Import von Auslandshunden auch de facto Gewinne, die dann auch steuerlich zu behandeln sind. Für die Entscheidung des EuGH war dies in diesem Falle aber nicht maßgeblich.

Wichtiger scheint den Richtern der Aspekt zu sein, dass die Kontrolle der Tiergesundheit bei systematisch angelegten Tierschutz-Transporten nicht weniger wichtig ist, als bei „klassischem“ gewerblichem Tiertransport. Die Behörden sollen in die Lage versetzt werden, bei Feststellung von Verdachtsfällen gezielte Kontrollen vorzunehmen und auch bereits vermittelte Tiere aus einzelnen Transportfahrten für Nachkontrollen zu finden.

Die Entscheidung des EuGH bekräftigt, dass sich Tierschutzvereine mit Auslandshunde-Importen auch nicht durch Feilen an Formulierungen eine Lücke bauen können: Es kommt nicht darauf an, ob die vermittelten Hunde per Eigentumsübertragung an Ãœbernehmer im Inland gehen, oder ob sie mit „Schutzverträgen“ dort untergebracht werden.

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EU-interne Tiertransporte durch gemeinnützigen Verein

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