Sattelprozess gewinnen ohne Beweisaufnahme

Ich habe die Tage erstmals für eine Sattlerin einen Sattelprozess gänzlich ohne Beweisaufnahme gewinnen können. Das wird zwar wohl eher eine Ausnahme bilden, die Urteilsbegründung ist aber dennoch spannend. 

Denn das Gericht hat gewürdigt, dass wir den Behauptungen des Kunden, der Sattel habe von Beginn an nicht gepasst und sei auch nicht ausreichend nachbessert worden, sehr detailliert entgegengetreten sind. Dadurch, so meinte das Gericht, sei die Existenz eines Mangels derart unwahrscheinlich geworden, dass eine Beweisaufnahme nicht mehr notwendig gewesen sei. 

Oder anders gesagt: Der Kläger hätte, wenn er einen Mangel bei einem Sattel reklamiert, dies deutlich ausführlicher begründen müssen. Alleine der Vortrag, die Passform stimme nicht, könne hierfür nicht reichen. Damit ist das Gericht dann meiner Argumentation gefolgt, dass die Passform bei Sätteln in manchen Fällen auch schon nach kurzer Zeit nicht mehr gegeben sein kann, ohne dass dies auf ein Verschulden des Sattlers zurückzuführen ist. Diese Erkenntnis ist durchaus nicht bei allen Gerichten vorhanden. insbesondere Richterinnen und Richter, die selbst keine Erfahrungen mit Pferden haben, neigen häufig dazu, einen Sattel wie andere Konsumgüter zu behandeln und eine Veränderung der Passform als Abweichung von der Soll-Beschaffenheit zu werten. 

Der Fall zeigt, wie wichtig in Sattelstreitigkeiten eine penible und saubere Darstellung des Sachverhalts ist – ein Punkt, den selbst streitende Sattler häufig übersehen oder sich auf den Vortrag falscher Aspekte konzentrieren. 

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