Historischer Schritt im Bundestag
Nach langen Debatten hat der Bundestag eine teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen, ein Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Dieser Entschluss ist das Ergebnis jahrzehntelanger Diskussionen und markiert einen signifikanten Schritt der Ampelkoalition. Trotz breiter Zustimmung blieben bis zuletzt kritische Stimmen nicht aus, die sowohl von politischen als auch gesellschaftlichen Gruppen stammen.
Die neue Regelung erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum. Die Einführung von „Anbauvereinigungen“ wird ebenfalls ermöglicht, bei denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen dürfen. Zudem wird eine Amnestieregelung für frühere Verurteilungen in bestimmten Fällen vorgesehen.
Betrachtet man die Einschränkungen, so bleibt der öffentliche Konsum von Cannabis stark reglementiert. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie Schulen, Sportstätten und deren Umgebung wird der Konsum untersagt. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an speziellen Programmen teilnehmen. Die Effektivität des Gesetzes wird 18 Monate nach dessen Inkrafttreten bewertet werden.
Kritik und Bedenken
Trotz der positiven Erwartungen seitens der Regierung, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Jugendschutz zu verbessern, bestehen weitreichende Bedenken. Einwände kommen von Medizinverbänden, Innenpolitikern und Juristen, die eine Überlastung der Justiz durch die Amnestieregelung befürchten. Ärzte warnen vor den gesundheitlichen Risiken, besonders im Hinblick auf Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Zukunft des Cannabisverkaufs bleibt zunächst in den Händen von nicht-gewinnorientierten Vereinen, die Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs prognostiziert einen Boom solcher Clubs nach der Legalisierung. Lizenzierte Fachgeschäfte sind vorerst nicht vorgesehen, könnten aber in einem zweiten Schritt in regionalen Modellprojekten erprobt werden.
Diese Vereine und möglichen Modellprojekte unterliegen strengen Regeln. Dazu zählen Mitgliederbegrenzungen, Altersbeschränkungen und Mengenlimitierungen. Die Modellprojekte sollen auf fünf Jahre befristet sein und wissenschaftlich begleitet werden, um ihre Auswirkungen auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt zu untersuchen.
Das Gesetz wird nun dem Bundesrat vorgelegt, wobei eine Zustimmung nicht erforderlich ist. Trotz möglicher Verzögerungen durch die Länderkammer erwartet die Bundesregierung, dass das Gesetz wie geplant umgesetzt wird. Diese Entwicklung stellt einen bedeutenden Schritt in der deutschen Drogenpolitik dar, dessen langfristige Auswirkungen und Erfolge erst in den kommenden Jahren sichtbar werden.