Wegweisendes Urteil gegen Ferienwohnungen in Berlin

Umstrukturierung von Mietwohnungen zu Ferienappartements

In Berlin, am Weinbergsweg 25, wurden 2013 aus 27 Mietwohnungen 37 Ferienappartements, darunter zwei teure Penthouses. Diese Transformation symbolisiert den Trend der Umwandlung von Wohnraum in gewinnbringende touristische Unterkünfte, der vor etwa zehn Jahren massiv zunahm. Als Reaktion darauf verabschiedete der Gesetzgeber 2014 das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, welches die Nutzung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken ohne Sondergenehmigung untersagt.

Obwohl das Gesetz in Kraft trat, blieb die Zahl der Airbnb-Angebote und die damit verbundene Mietpreissteigerung in Berlin weitgehend unbeeinflusst. Am Weinbergsweg hätte die touristische Nutzung der Ferienwohnungen 2016 enden sollen, doch die Pächterin klagte gegen die Entscheidung des Bezirksamts Mitte. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab, da das Geschäftsmodell auf der Entziehung von Wohnraum basierte.

Rechtlicher Weg und dessen Konsequenzen

Es folgte ein achtjähriger Rechtsweg, der schließlich mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im September 2022 endete. Dieses Urteil, welches als „wegweisend“ gilt, ermöglicht nun die rückwirkende Belangung von Eigentümern, die Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt hatten. Dies betrifft vorerst Wohnungen in reinen Wohngebieten, während für Mischgebiete ein weiteres Musterverfahren läuft.

Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger erklärte, dass der Rechtsweg weitgehend erschöpft sei und die Altfälle nun abgearbeitet würden. Im Bezirk Mitte geht man von etwa 10.000 Ferienwohnungen aus, von denen 1.700 bekannte Fälle bearbeitet werden. Diese Wohnungen müssen nun innerhalb von drei Monaten in regulären Wohnraum zurückverwandelt werden. Die Zahl der zurückgewonnenen Wohnungen könnte dabei eine relevante Größe im Kampf gegen die Wohnungsnot erreichen.

Remlinger hofft auf ähnliche Aktionen in anderen Bezirken, unterstützt durch den Senator für Stadtentwicklung, Christian Gaebler. Trotz der Erfolge bleibt jedoch eine Herausforderung: Die Bezirke können die Mietpreise für die zurückgewandelten Wohnungen nicht regulieren, da diese lange nicht vermietet waren und somit die Mietpreisbremse nicht greift. Dies führt wahrscheinlich zu hohen Neuvermietungspreisen.

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