Die Aufzeichnung von Hauptverhandlungen: Ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit

Die Einführung von Hauptverhandlungsaufzeichnungen im deutschen Rechtssystem gemäß dem Koalitionsvertrag könnte einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Gerechtigkeit, Transparenz und weniger Willkürpotential darstellen. Die derzeitige Praxis, handschriftliche Notizen der Richter als Grundlage für spätere Urteilsgründe zu verwenden, birgt zahlreiche Risiken und Schwächen. Die deutsche Strafprozessordnung weist Besonderheiten auf, die eine herausragende Rolle des Richters begründen. Eine dieser Besonderheiten ist die Aufgabe des Richters, Tatsachen herbeizuschaffen und festzustellen, bevor sie bewertet werden.

Das Strafverfahren ist kein Verfahren zwischen Gleichen, sondern ein Verfahren der Über- und Unterordnung, das der Staat gegen einen seiner Bürger führt. Hierbei stellt die Feststellung der Wahrheit eine zentrale Rolle ein. Die Probleme der richterlichen Aufgabenhäufung, wie die Vermischung von Rollen in der Person des erkennenden Richters, führen zu möglichen Konflikten und Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung.

Die heutige Praxis der handschriftlichen Notizen während der Hauptverhandlung kann zu subjektiven Fehlern und Unvollständigkeiten führen. Zudem sind diese Notizen nicht Bestandteil der Akten und dürfen ohne Zustimmung des Verfassers von niemandem eingesehen werden, auch von den anderen Richtern nicht. Dies kann zu Willkürgefahren bei der Urteilsabfassung führen, da die Tatsachengrundlage des Urteils maßgeblich von den persönlichen Eindrücken und Erinnerungen der Richter abhängt.

Die Einführung von Hauptverhandlungsaufzeichnungen würde es ermöglichen, die Beweiserhebungen in der Hauptverhandlung objektiver und transparenter zu gestalten, indem sie einer rationalen Kontrolle unterzogen werden, die über das bloße „Nachvollziehen“ tatrichterlicher Urteilsfeststellungen durch die Revisionsgerichte hinausgeht. Die Rationalisierung von Urteilsgründen würde so erleichtert, und die Gerechtigkeit im deutschen Rechtssystem gestärkt.

Insgesamt würde die Einführung von Aufzeichnungen der Hauptverhandlungen nicht nur zu mehr Gerechtigkeit und Transparenz führen, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtssystem stärken. Eine solche Maßnahme könnte einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Qualität der Urteilsfindung und zur Verringerung des Willkürpotentials in der deutschen Strafprozessordnung darstellen. (cg4)

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