Ich habe schon eine Weile nicht mehr über die beliebte Passformproblematik bei Sätteln geschrieben. Jetzt scheint es mir angebracht. Denn der Bundesgerichtshof (BGH), die höchste Entscheidungsinstanz in Zivilsachen, hat eine Entscheidung rausgehauen, die sich zwar nicht mit Sätteln oder Pferden beschäftigt, dennoch aber offensichtlich zu Missverständnissen einlädt.
Konkret geht es um die Frage, wer im Streitfall in den ersten sechs Monaten nach Kauf einer Ware zu beweisen (oder zu widerlegen) hat, dass die Ware einen Mangel hat und dass dieser schon bei Übergabe der Ware vorhanden war. Beim Sattelkauf dreht es sich da abseits offensichtlicher Materialmängel (die vorkommen, in der gerichtlichen Praxis aber wenig Bedeutung haben) meistens um die Frage der Passform: Passte der Sattel am Tag der Übergabe korrekt auf das Pferd?
Das klingt nach einer einfachen Frage. Im wirklichen Leben ist sie das aber nur, wenn man Sattler, Kunden, Rechtsanwälte, Richter und Gutachter von der Beantwortung ausnimmt – also nie. Der Sattler sagt: Natürlich hat der Sattel bei Übergabe gepasst, ich hatte ja alles ausgemessen. Der Kunde sagt: Der Sattel hat nie gepasst, es gab immer Probleme. Der Rechtsanwalt sagt: Der Sattel muss passen, wenn und wie das vereinbart war. Der Richter sagt: Ob der Sattel bei Übergabe gepasst hat, muss ein Gutachter feststellen. Der Gutachter sagt: Was damals war, kann ich nicht überprüfen, aber heute passt der Sattel jedenfalls nicht mehr.
Und in der Tat: Liegen Kauf und Übergabe des Sattels schon länger zurück, wird kein verständiger Mensch erwarten, dass er noch korrekt auf das Pferd passt, dem er ursprünglich zugedacht war. Und bei gerichtlichen Streitigkeiten kann es viele Monate oder sogar Jahre dauern, bis das erste Mal ein Gutachter Pferd und Sattel zu Gesicht bekommt. Beweisschwierigkeiten sind also die Regel, nicht die Ausnahme. Damit gewinnt die Frage Oberhand, welcher der beiden Prozessparteien – dem Sattler oder dem Kunden – dieses Beweisproblem vor die Füße fällt.
Von der generellen Regel, dass vor Gericht derjenige einen Beweis zu führen hat, der sich auf eine angebliche Tatsache beruft, hat der Gesetzgeber beim Kauf von Verbrauchsgütern, zu denen auch Sättel zählen, für die ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware eine Ausnahme gemacht: Tritt in diesem Zeitraum ein Mangel auf, muss der Sattler beweisen, dass der Sattel bei Übergabe gepasst hat. Das aber nach bisheriger Rechtsprechung erst dann, wenn der Kunde zuvor beweisen konnte, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Das ist – siehe oben – schwierig, und viele Kunden sind zu Recht daran gescheitert, weil sie voreilig meinten, ein Sattler habe in jedem Fall für die Passform des Sattels zu haften.
Nun aber hat der BGH vor einigen Monaten seinen Standpunkt deutlich verändert: Fortan soll es reichen, wenn der Kunde ausreichende Indizien für einen Mangel vorgetragen hat – den Mangel selbst soll er weder erklären noch beweisen müssen. Das, so meinen die Richter, ergäbe sich aus der Konstruktion des europäischen Verbraucherrechts. Und sie übersehen dabei, dass es eben Fälle wie den Sattelverkauf mit daran geknüpfter Passformproblematik gibt, bei denen zwei von drei Einflussfaktoren – der Reiter und die Körperform des Pferdes – vom Sattler überhaupt nicht zu beeinflussen sind.
Eben das übersehen auch manche Sattlerkunden, die glauben, ein fünf Monate nach dem Kauf nicht mehr passender Sattel stelle jetzt plötzlich einen Reklamationsgrund dar. Dieser Irrtum wird durch die neue BGH-Rechtsprechung zwar begünstigt, am rechtlichen Punkt ändert das aber dennoch nichts: Mit dem Kauf eines Sattels kauft man nicht auch das Recht, vom Sattler über Monate hinweg kostenfreie Nachjustierungen des Sattels verlangen zu können.
Es gilt daher auch in Zukunft: Ein Sattel muss bei Übergabe passen und fraglos auch eine angemessene Zeit danach. Wie lange das konkret ist, richtet sich nach den Umständen und damit meistens nach dem Pferd: Verändern sich dessen Haltungsumstände, die Fütterung, das Training oder die körperliche Konstitution, darf man getrost davon ausgehen, dass eine Sattelanpassung eher früher als später notwendig ist. Wer da spart, hat das Thema Sattel nicht verstanden.
Aus genau diesem Grund wird Ihnen in der Regel auch kein Sattler „millimetergenaue Anpassung“ eines Sattels versprechen, denn die gibt es in diesem Handwerk nicht. Pferd, Sattel und Reiter ergeben eine höchst variable Kombination und bis zu einem gewissen Maß sind Ungenauigkeiten notwendige Bestandteile des Systems. Sonst müsste ein Sattel nicht alle drei Monate, sondern eher alle drei Wochen überprüft werden – und das kann niemand wollen.
Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe 02/2018 der Dressur-Studien, die Sie hier erwerben können.