Privater Waldeigentümer muss ausgewilderte Wisente dulden

Der Streit um ausgewilderte Wisente im Rothaargebirge geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen, damit muss der klagende Waldeigentümer die Tiere zunächst weiter auch in seinem Wald dulden.

In dem Verfahren will ein privater Waldeigentümer erreichen, dass die von dem beklagten Verein ausgewilderten Wisente und deren Nachkommen nicht mehr in seinen Wald eindringen und den Baumbestand schädigen. Ein Verein hat die achtköpfige Gruppe von Wisenten in das rund 4.300ha große Projektgebiet, ausgewildert. Die zuletzt auf 19 Tiere angewachsene Herde verließ im Zuge ihrer Wanderungen das Projektgebiet und drang unter anderem in den Grundbesitz des Klägers ein. Wegen der Schäden an den Buchen, die dadurch entstehen, dass die Wisente die Rinde abfressen („Schälen“), hat der Verein Zahlungen an den Kläger geleistet.

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