Bund und Länder haben sich am 05.01.2021 auf neue, schärfere Corona-Maßnahmen für den Alltag geeinigt, die jetzt von den Bundesländern in entsprechende Verordnungen gegossen werden müssen. Obwohl dabei auch für Landkreis mit einer Inzidenz über 200 festgelegt wurde, dass Bürger ohne trifftigen Grund einen Radius von 15 km um ihren Wohnort nicht verlassen dürfen, wird auch diese Regelung für Pferdebesitzer faktisch keine Auswirkungen haben, Denn: Tierversorgung ist ein ausreichender Grund.
Bei den Dressur-Studien haben wir die aktuellen Maßnahmen besprochen und Fragen beantwortet.